BGH: Kein Widerrufsrecht für Verbraucher beim Kilometer-Leasing
Der BGH verwarf den "Widerrufsjoker", nach dem man ein geleastes Auto erst ein paar Jahre fahren, dann widerrufen und die Raten zurückfordern können sollte.
Die Daimler Mobility AG ist für den gesamten Daimler-Konzern Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Finanzierung, Leasing, Versicherung und Flottenmanagement.
(Bild: Daimler)
- dpa
Verbraucher haben beim Auto-Leasing mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterfall entschieden. Ein solcher Leasingvertrag erfülle nicht die einschlägigen Voraussetzungen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. VIII ZR 36/20)
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Damit geht die Strategie einiger Anwälte nicht auf, Mandanten über einen "Widerrufsjoker" noch nach Jahren aus ihrem Leasingvertrag zu verhelfen. Dieser Kniff hätte es Kunden ermöglicht, das Auto erst ein paar Jahre zu fahren, um dann zu widerrufen und die Raten zurückzufordern.
Widerrufsfrist läuft 14 Tage
Normalerweise endet die Frist für den Widerruf nach 14 Tagen. Wurde der Verbraucher aber nicht oder nicht ordnungsgemäß über seine Rechte informiert, setzt sich die Frist nicht in Gang, der Vertrag kann quasi ewig widerrufen werden. Die Klage in dem Fall richtete sich gegen die Leasinggesellschaft von Mercedes Benz (heute Daimler Mobility).
Laut BGH sind bei den Gerichten aktuell eine Vielzahl ähnlicher Verfahren anhängig. Beim zweiten Leasing-Modell, der Restwert-Garantie, ist unumstritten, dass ein Widerruf möglich ist.
(fpi)