Copyright-Falle mit Pornos: Berufung des US-Anwalts abgeschmettert

Ex-Anwalt Paul Hansmeier bleibt nach Entscheidung des Berufungsgerichts wegen betrügerischer Abmahnungen und Geldwäsche in Haft – für mehr als zehn Jahre.

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Online-Pornos: Die Abmahn-Anwälte hatten Freunde der Erwachsenenunterhaltung im Visier.

(Bild: Wirestock Images/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Frank Schräer

Der wegen betrügerischer Abmahnungen in Minnesota zu 14 Jahren Haft verurteilte Ex-Anwalt Paul Hansmeier ist erneut vor Gericht unterlegen. Das achte Berufungsgericht der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass der für in Internet-Tauschbörsen als Lockmittel angebotenen Pornofilme bekannte Abmahnanwalt in Haft bleiben muss. Auch die Höhe des Schadenersatzes wurde als angemessen bestätigt.

Hansmeier hat im Berufungsverfahren zwei Argumente vorgebracht. Erstens machte er geltend, das Bezirksgericht habe seinen Antrag auf Entlassung zu Unrecht abgelehnt. Zweitens würde die Schadenersatzzahlung die durch seine Straftat verursachten Verluste der Geschädigten übersteigen. Die Richter haben die Berufung in beiden Fällen als unbegründet abgelehnt und die ursprüngliche Entscheidung bestätigt.

Das US-amerikanische Bundesbezirksgericht in Minnesota hat Paul Hansmeier im Juni 2019 zu 14 Jahren Gefängnis und einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 1,54 Millionen US-Dollar (aktuell 1,28 Millionen Euro) verurteilt. Hansmeier hat unter anderem mit fingierten Urheberrechtsverletzungen bei selbstproduzierten Pornofilmen Millionen Dollar an Vergleichszahlungen von Tauschbörsennutzern erpresst.

Kurze Zeit später musste auch der zweite Porno-Anwalt hinter Gitter. Der ehemalige Rechtsanwalt John Steele wurde als Partner der Porno-Abmahnkanzlei wegen Betrugs und Geldwäsche zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß fiel vergleichsweise milde aus, weil Steele ein Geständnis abgelegt und gegen seinen ehemaligen Partner Hansmeier ausgesagt hatte.

Ursprünglich waren die beiden Anwälte im Dienst der Pornoindustrie tätig und mahnten Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen durch entsprechende Film-Downloads ab. Seit 2011 gingen sie jedoch dazu über, selbst Pornofilme in Tauschbörsen einzustellen und über entsprechende Klagen gegen Nutzer die Gelder aus Vergleichen ganz für sich einzustreichen. Diese Filme waren teils von den Pornoindustriekunden eingekauft oder im Auftrag der Anwälte produziert worden und wurden ansonsten nicht veröffentlicht. Diese Praxis legten die Anwälte bei Gerichtsverfahren gegen Betroffene nicht offen.

Später gründeten die beiden Anwälte zu Tarnzwecken über Komplizen die Chicagoer Anwaltskanzlei Prenda Law sowie einige Privatunternehmen, die angeblich gehackt wurden. Dies wurde als Vorwand benutzt, um Verfahren gegen Betroffene einleiten zu können, obwohl diese lediglich Nutzer der Internet-Tauschbörsen waren. Nach Angaben des Berufungsgerichts besaßen diese vermeintlich gehackten Privatfirmen überhaupt keine Computersysteme.

Die Abmahnungen von jeweils einigen Tausend US-Dollar sollen laut den Anklägern allein zwischen 2010 und 2013 über 6 Millionen Dollar eingebracht haben. Das kriminelle Vorgehen von Prenda Law fiel im Laufe der Zeit immer häufiger den Gerichten auf, die sich mit den Klagen befassten. Ende 2016 schließlich wurden Steele und Hansmeier festgenommen und angeklagt.

Paul Hansmeier stehen keine ordentlichen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den achten US-Bundesgerichtsbezirk (USA v. Paul R. Hansmeier, Az. 19-2386) mehr offen. Theoretisch kann er darum ersuchen, den Fall vor mehr Richtern beim selben Berufungsgericht neu zu verhandeln (en banc) oder den Obersten Gerichtshof anrufen. Allerdings wird beides nur in außergewöhnlichen Fällen gewährt.

(fds)