Elektroautos: Versicherungen sehen kein erhöhtes Brandrisiko in Tiefgaragen

In manchen Parkhäusern dürfen keine Elektroautos abgestellt werden. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat dagegen etwas einzuwenden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 119 Kommentare lesen

Ladestation in einer Tiefgarage.

(Bild: Shutterstock/Wellnhofer Designs)

Lesezeit: 3 Min.

Nachdem die Städte Leonberg und Kulmbach Elektroautos die Zufahrt zu Parkhäusern verwehrt, weil sie eine erhöhte Brandgefahr vermuten, hat sich die nun die Deutsche Versicherungswirtschaft zu Wort gemeldet. Schadenstatistiken bestätigten diese Ängste bislang nicht, meint sie. Die Versicherer halten Parkverbote für E-Autos für unberechtigt, sie seien nicht riskanter als Diesel oder Benziner.

"Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor", sagt Alexander Küsel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wegen ihres brennbaren Treibstoffs besäßen Autos mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Stromern sogar eine höhere Brandlast.

Die Sicherheit in einer Tiefgarage hänge von der Qualität des Brandschutzes ab und nicht davon, welche Autos dort parken, sagte Küsel. Bei allen Antriebsarten könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein defektes Fahrzeug beispielsweise selbst entzündet.

Mitte Februar war bekannt geworden, dass die Stadt Leonberg bei Stuttgart Elektroautos und Hybridfahrzeugen aus brandschutzrechtlichen Gründen die Zufahrt ins Parkhaus Altstadt verbietet. Die Tiefgarage unter dem Eku-Platz in Kulmbach wurden nach der Wiedereröffnung vor Kurzem ebenfalls für Elektroautos gesperrt; zuvor war sie wegen eines Brandes saniert worden. Es hatte aber kein Elektroauto gebrannt, sondern ein Verbrenner.

Fahrzeugbrände in geschlossenen Garagen zu bekämpfen sei allgemein wegen der hohen Temperaturen und der freigesetzten Rauchgase schwierig, erläutert der GDV. Dies gelte sowohl für Verbrenner als auch für Stromer. Bei letzteren ergäben sich Risiken beispielsweise durch die Ladeinfrastruktur, den Ladeprozess oder durch defekte beziehungsweise beschädigte Batterien. Bei Verbrennern hingegen entstünden Brände durch ausgelaufene Betriebsflüssigkeiten, die sich an heißen Fahrzeugteilen entzünden, oder auch durch Kurzschlüsse im Kabelbaum. Für einen effektiven Brandschutz in geschlossenen Garagen hätten sich Sprinkleranlagen und Entrauchungssysteme bewährt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und der Deutsche Feuerwehrverband betonen, dass sich Elektroautos in der Gefährdungsbeurteilung nicht von Verbrennerfahrzeugen unterschieden. Brandversuche hätten gezeigt, "dass die Brandleistung unter Fahrzeugen einer Generation und Größe unabhängig von der Antriebsart vergleichbar ist".

Der ADAC weist darauf hin, dass die Selbstentzündung eines Elektroautos ohne externe Einwirkung während der Fahrt, im Stand oder beim Laden aufgrund eines technischen Defektes extrem selten sei. Bedenken gegenüber Risiken beim Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage seien ebenso unbegründet. Der GDV empfiehlt aber, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an Stellen anzubringen, die für die Feuerwehr leicht erreichbar sind.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Darin sind rund 460 Versicherungen versammelt.

(anw)