Keine Gnadenfrist für Penny-Stocks

Die Ausschlusskriterien für Unternehmen am Neuen Markt werden für einige klagende Unternehmen nicht bis zum 1. April 2002 ausgesetzt.

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Seit Anfang Oktober gelten am Neuen Markt strenge Ausschlusskriterien. Liegt an 30 aufeinander folgenden Börsentagen der Tagesdurchschnittskurs unter einem Euro und sackt die Marktkapitalisierung gleichzeitig unter 20 Millionen Euro, dann droht dem Unternehmen das De-Listing. Dagegen hatten sich aber bereits einige Unternehmen gewehrt und zumindest einen Aufschub erreicht.

Gegen den Einführungstermin für die neuen Regeln hatten auch die Firmen Brokat, GfN, Letsbuyit, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media Anträge auf einstweilige Verfügung gestellt. Die Ausschlussregeln sollten auf die betroffenen Unternehmen erst ab 1. April 2002 anwendbar sein. Nun wurden die Anträge vom Landgericht Frankfurt als unbegründet abgelehnt. Das Verfahren Brokats gegen die Deutsche Börse war in der Zwischenzeit wegen Einleitung eines Insolvenzverfahrens ausgesetzt worden.

Die so genannten Delisting-Regeln seien rechtens gewesen, da die Börse bei Abfassung der Ausschlusskriterien keine Willkürentscheidung getroffen habe; sie habe ihr Ermessen nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches angemessen ausgeübt. Anwalt Christian Bosse, laut Börsenzeitung Vertreter von zwei Antragstellern, kritisiert, dass die Verfahren zusammengefasst entschieden wurden, obwohl sich jeder Antragsteller in einer anderen Situation befunden habe. Er wartet die Urteilsbegründung ab und will Rechtsmittel prüfen. Für die Börse entschied das Gericht "im Interesse von Unternehmen und Anlegern, die auf die Qualität am Neuen Markt setzen". Bis auf EMS New Media liegen die Aktienkurse der Betroffenen zurzeit unter einem Euro. (anw)