Heise-Verlag mahnt mutmaßliche Domain-Abzocker ab

Die selbst ernannte "Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains" führt vermutlich mehrere Anbieter, darunter den Verlag Heinz Heise, zu Unrecht in ihrem Web-Katalog.

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Von
  • Holger Bleich

Der Verlag Heinz Heise hat am heutigen Donnerstag die "Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains GmbH" (ZRW) abgemahnt. Diese Firma betreibt seit etwa einem halben Jahr im Web ein obskures Branchen-Verzeichnis mit Domain-Adressen. Obwohl der Verlag zwei im letzten Sommer eingegangene Angebote zur Aufnahme in diesen Katalog nicht angenommen hatte, taucht er nun als "Verlag Heint Heise" mit der korrekten Postanschrift dort auf. Der Verlag fordert nun die ZRW auf, bis zum 18. Februar durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung diesen "rechtswidrigen Zustand zu beseitigen".

Nach Ansicht des Verlagsjustiziars Jörg Heidrich nutzt die ZRW den guten Ruf des Herausgebers sowie den hohen Bekanntheitsgrad der Zeitschriften c't und iX aus und verstößt damit gegen den Paragrafen 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus führe die Firma ZRW ihre Website-Besucher durch die Bezeichnung "Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains" bewusst in die Irre, denn de-Domains werden ausschließlich beim DeNIC registriert.

Im Juni, Juli und August 2001 verschickte ZRW offiziell wirkende Schreiben an Domain-Inhaber, die darin aufgefordert wurden, 369 Mark zu überweisen, um entstandene "Online-Gebühren" zu begleichen. Der Verlag Heinz Heise und viele andere Unternehmen, die ebenfalls ein solches Schreiben erhielten, zeigten die Firma daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin an. Mittlerweile scheint sicher, dass die Betreiber von ZRW eigentlich in München sitzen.

Im Gespräch mit heise online wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht zu den laufenden Ermittlungen äußern. Es seien "bergeweise" derartiger Anzeigen eingegangen, hieß es lediglich. Die Ermittlungen hätten inzwischen "enorme Ausmaße" angenommen, ein Ende sei allerdings noch nicht in Sicht. Das DeNIC hatte immer wieder vor derartigen Betrugsversuchen gewarnt. Auch der deutsche Registrar ist im ZRW-Katalog zu finden. Ob und wie das DeNIC dagegen vorgehen wird, war am heutigen Donnerstag nicht in Erfahrung zu bringen. (hob)