Regierung hält IMSI-Catcher für (fast) legal

Die Bundesregierung hält den Einsatz von IMSI-Scannern im Prinzip für rechtlich ausreichend abgesichert, lediglich die Funkgenehmigung fehle.

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Die Bundesregierung hält den Einsatz von IMSI-Scannern im Prinzip durch die Strafprozessordnung für rechtlich ausreichend abgesichert. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP räumt sie jedoch ein, dass die ohnehin nur versuchsweise erteilte Funkgenehmigung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bereits 1999 abgelaufen sei. Die Anfrage der FDP vom 23. 8. 2001 bezog sich im Wesentlichen auf Vorwürfe, die der Spiegel Anfang August gegen den Einsatz von IMSI-Catchern erhoben hatte.

Die Regierung hält die von den Ermittlern oft bemühte Legitimation "rechtfertigender Notstand" nach Paragraph 34 des Strafgesetzbuches für übertrieben, da der Paragraph 100 der Strafprozessordnung, wie er für andere Telefone gilt, im Prinzip völlig ausreiche. Umstritten sei die Rechtslage nur, wenn das Handy lediglich aktiv geschaltet sei, aber nicht kommuniziert werde. "Gleichwohl prüft die Bundesregierung aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit die Schaffung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage", heißt es jedoch in der Anwort, die als BT-Drucksache 14/6827 am 6. September herauskam. Dies hatten viele Politiker wie zum Beispiel die schleswig-holsteinische Justizministerin Anne Lütkes (Bündnis 90/Die Grünen) gefordert. (jes)