KaZaA nicht für Nutzung von Tauschsoftware verantwortlich

In der Auseinandersetzung zwischen Kazaa und der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra hat die Tauschbörse in der nächsten Instanz Recht bekommen.

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Von
  • Sven Hansen

Die beliebte Peer-to-Peer-Software Kazaa könnte nach dem Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichtes den Vertrieb von den Niederlanden aus wieder aufnehmen. Das Urteil vom November, das Kazaa aufforderte, den Download seiner Software zu sperren, solange die Kunden sie zum Tausch urheberrechtlich geschützter Inhalte nutzten, ist damit aufgehoben.

Die Betreiber der Tauschbörse hatten versucht, bei der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton "Buma/Stemra" ein Lizenzabkommen abzuschließen, das den Kazaa-Usern auch den Tausch geschützter Inhalte erlaubt hätte. Die Buma/Stemra hatte sich jedoch schnell aus den Verhandlungen zurückgezogen -- Kazaa klagte. Im Urteil vom November wurde einerseits die Buma/Stemra verpflichtet, mit Kazaa zu verhandeln; andererseits stellte das Gericht fest, dass Kazaa für Urheberrechtsverstöße verantwortlich sei, die die Kunden mit dem Tauschprogramm begingen. Genau in diesem Punkt widersprach die Berufungsinstanz: Kazaa ist für das Kundenverhalten nicht verantwortlich und könnte die Software demnach weiter vertreiben.

Kazaas Anwalt Christian Alberdingk Thijm erwartet, dass das niederländische Urteil auch in den USA Aufmerksamkeit erregen wird, da er seine Verteidigungsstrategie teilweise auf ein Urteil des US-Supreme-Court aus dem Jahre 1984 aufgebaut hatte. Darin wurde festgestellt, dass die Hersteller von Videorekordern nicht für durch Endkunden vorgenommene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich seien. "Im heutigen Urteil geht es nicht nur um die Tauschbörse Kazaa, sondern um alle Produzenten von digitalen Aufnahmegeräten", so Thijm nach Agenturberichten.

In den USA läuft indes die Klage der Platten-Lobby gegen die drei Tauschbörsen Kazaa, Morpheus und Grokster. Mit Eröffnung des Verfahrens wird erst im Oktober gerechnet. Kazaa wird trotz des Amsterdamer Urteils nicht mehr von den Niederlanden aus betrieben. Schon im Januar wurde die Firma an die australische Firma Sharman Networks verkauft. (sha)