Preiserhöhung bei Kabelnetzbetreiber ish zulässig

Die Regulierungsbehörde weist die Beschwerde gegen den angeschlagenen Kabelnetzbetreiber ab.

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Von
  • Torge Löding

Die Preiserhöhung des angeschlagenen Kabelnetzbetreibers ish in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vom 1. Mai bleibt bestehen. Die Anhebung um durchschnittlich 10 Prozent sei zulässig gewesen, teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) nach Abschluss eines Vorermittlungsverfahren gegen ish mit. Angesichts einer Inflationsrate von 7 Prozent im Betrachtungszeitraum sei die ish-Preiserhöhung auf 14,50 Euro im Monat gerechtfertigt gewesen. (tol)