Bundesregierung will Cyberstalking und Rachepornos besser bekämpfen

Der Straftatbestand des Nachstellens soll laut einem Regierungsentwurf ausgeweitet, digitales Stalking inklusive gefälschter Profile erfasst werden.

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(Bild: Farknot Architect/Shutterstock.com)

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem es das Strafgesetzbuch ändern und darüber einen effektiveren Kampf gegen Nachstellungen ermöglichen sowie Online-Stalking besser erfassen will. Strafverfolger müssen Verdächtigen bisher ein beständiges Nachstellungsverhalten nachweisen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers massiv zu beeinträchtigen. Diese Hürde soll deutlich abgesenkt werden.

In Paragraf 238 des Strafgesetzbuches (StGB) will die Bundesregierung dazu "beharrlich" durch "wiederholt" und "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt wissen. Der Strafrahmen wird laut der Initiative prinzipiell weiter Haft bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Für besonders schwere Fälle wie länger anhaltende Nachstellungen, körperliche Angriffe oder den Einsatz sogenannter Stalkingware für das digitale Ausspähen einer anderen Person soll aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden können.

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Die Regierung hat den früheren Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium noch an mehreren Punkten verschärft. Ein schwerer Fall soll so etwa schon nach vier statt bisher sechs Monaten täglichem Stalking vorliegen. Bis zu fünf Jahren Haft drohen zudem auch, wenn ein Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

Unter Stalking fallen laut dem Vorhaben etwa Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, das Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz sowie Warenbestellungen unter dem Namen von Opfern. Auch wer Dritte veranlasst, Kontakt zum Opfer etwa über gefälschte Profile auf Single-Portalen aufzunehmen, könnte sich künftig strafbar machen. Ausdrücklich erfasst werden sollen Konstellationen, in denen der Täter Bildaufnahmen des Opfers oder ihm nahestehender Personen verbreitet.

Vor allem ein Veröffentlichen intimer Fotos ehemaliger Beziehungspartner sei derart häufig, dass für das Phänomen mit "Revenge Porn" aka "Racheporno" bereits feste Begriffe bestünden, heißt es in der Begründung. Dies werde von Opfern teils "als derart verheerender Eingriff in die Intimsphäre empfunden", dass "nicht wenige in ihrer Ohnmacht und Verzweiflung Suizidversuche unternehmen".

(mho)