RKI will keine Veröffentlichung von Geimpften-Studie

Das bundeseigene Institut will nicht, dass die Zusammenfassung von Erkenntnissen zum Übertragungsrisiko durch vollständig geimpfte Personen veröffentlicht wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 917 Kommentare lesen

(Bild: totojang1977/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Wer vollständig geimpft wurde, könne in Zukunft wie jemand behandelt werden, "der negativ getestet wurde", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Ostern via Bild am Sonntag. Zudem müssten nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne. Man werde diese Erkenntnisse nun zeitnah in Gesprächen mit den Ländern in die Praxis bringen, sagte Spahn der Zeitung.

Diese Erkenntnisse, die das RKI auf Bitten der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März Spahns Ministerium bereits am 31. März in einer Zusammenfassung übermittelte hatte, wurden zwar an einzelne Medienvertreter herausgegeben; der breiten Öffentlichkeit sollen sie offenbar aber nicht zugänglich gemacht werden. Einer Veröffentlichung im Netz widerspricht das RKI nämlich ausdrücklich. Mehrere Nachfragen von c't zu einer Begründung blieb seitens des RKI unbeantwortet, auch wollte das RKI keine Auskunft zur Zahl der eingegangenen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben.

Unter Berufung auf eine Studie des RKI versprach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits mögliche Erleichterungen für Geimpfte. Zugang zu den behördlichen Informationen erhalten Bürger aber nicht.

(Bild: Bundesmisterium für Gesundheit)

"Alle Informationen, die das RKI hat, gehören an die Öffentlichkeit", meinte Arne Semsrott, Projektleiter der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF), gegenüber c't. Deshalb hat die OKN auch dieses Dokument des RKI inzwischen über seine Plattform FragDenStaat veröffentlicht.

Gegen solche Veröffentlichungen ihrer Dokumente gehen Behörden immer wieder rechtlich vor, obwohl sie sie ohnehin jedermann auf individuellen Antrag zur Verfügung stellen müssen. Zuletzt hatte das Landgericht Köln eine Klage des Bundesinstituts für Risikobewertung abgewiesen, welches der Plattform die Veröffentlichung eines Gutachtens über Glyphosat unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen wollte. Über die von der Behörde gegen das Urteil eingelegte Berufung will das Oberlandesgericht Köln am 23. April verhandeln. Ob auch das RKI gegen die Veröffentlichung seines Gutachtens rechtlich vorgehen wird, bleibt abzuwarten.

(tig)