US-Gericht erklärt Patent für personalisierte TV-Werbung ungültig

Mit gleich zwei Patenten wollte ein US-Unternehmer Rechte an dem Prinzip des Werbe-Targetings anmelden. Doch den Richtern war die Begründung zu dünn.

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Klassisches Fernsehen

Symbolbild

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Von
  • Torsten Kleinz
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Im Rechtsstreit um zwei Patente musste Samba TV eine Niederlage einstecken. Ein kalifornisches Bundesgericht entschied, dass zentrale Ansprüche zu abstrakt seien, um anderen Firmen den Einsatz von Targeting-Techniken zu verbieten oder Lizenzkosten zu verlangen.

Die Rechtsstreitigkeiten reichen bis ins Jahr 2015 zurück, als die Grundlagen für Online-Werbung auf Smart-TVs erst geschaffen wurden. Die Patente angemeldet hatte die Firma Free Stream Media, die Targeting-Dienste unter dem Namen Samba TV für verschiedene Smart-TV-Hersteller anbietet. Das Geschäftsmodell: Immer mehr Hersteller integrieren Werbung in ihre Bedienoberflächen. Die Werbezuordnung basiert zum einen darauf, welche Inhalte auf dem Fernseher angezeigt werden, zum anderen wird versucht, die Zuschauer mit Online-Werbeprofilen zu verknüpfen.

In einem der strittigen Patente ging es um eine Verknüpfung der TV-Werbung mit Informationen, die auf den Smartphones der Zuschauer gesammelt werden. Hierbei schlägt der Patentinhaber vor, aus der gesicherten Sandbox eines Smartphones auszubrechen, um die Werbeprofile mithilfe eines Targeting-Servers zu verknüpfen. Mittels Fingerprinting soll auch erfasst werden, welche Programme auf dem Fernseher laufen.

Wie Reuters berichtet, haben sich bereits mehrere Gerichte mit dem Fall beschäftigt. Die Anwälte von Free Steam Media argumentierten hierbei auf einem schmalen Grat: Auf der einen Seite bestanden sie darauf, dass die Patente hinreichend spezifisch seien, um patentierbare Innovationen darzustellen. Gleichzeitig wollten sie den Wortlaut so aufweichen, dass die Konkurrenzfirma Alphonso, die mittlerweile vom Hersteller LG übernommen wurde, gegen die Bestimmungen verstoßen hätte.

Diesem Ansatz hat das Berufungsgericht nun eine Absage erteilt (PDF-Datei). Die Richter verweisen darauf, dass abstrakte Konzepte nach dem amerikanischen Patentrecht nicht schützbar sind. Die Umgehung von Schutzmechanismen in den Betriebssystemen von Smartphones, die den Abfluss von Daten verhindern sollen, sieht das Gericht nicht als Verbesserung bestehender Techniken. Zudem lasse das Patent offen, wie genau diese Umgehung funktionieren soll. "Da wir zur Überzeugung gelangt sind, dass die Ansprüche von Samba nicht in einer Verbesserung einer Technologie oder einer neuen Funktionalität münden, sind diese als abstrakte Idee zu behandeln", heißt es in dem Urteil. Folge: Wesentliche Teile des Patents können nicht geschützt werden.

In den Jahren des Rechtsstreits hat die Online-Werbung einen neuen Bereich in Smart-TVs erfasst: Auch Fernsehsender wollen sich an dem Geschäft beteiligen und ihre Werbung mit personalisierten Informationen anreichern. Dank der Erweiterung des HBBTV-Standards können sie mittlerweile sogar herkömmlich ausgestrahlte Werbespots durch personalisierte Online-Werbung ersetzen.

(ssi)