EU verschärft Regeln für internationalen Online-Handel

Bald gelten neue Regeln für den Online-Einkauf: Der Großteil der China-Päckchen wird steuerpflichtig und die Händler ­müssen europäische Vertreter benennen.

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Online-Bestellung

(Bild: dpa, Arno Burgi/zb/dpa)

Lesezeit: 7 Min.
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Auf Amazons Online-Marktplätzen in Spanien, Frankreich und Italien ist es schon so weit: Dort stellen Händler mit Sitz in China bereits mehr als die Hälfte der 10.000 größten Verkäufer, wie aus Daten der New Yorker Marktforschungsfirma Marketplace Pulse hervorgeht. Aber auch auf Amazon.de dürften die chinesischen Händler bald die Mehrheit stellen. Ihr Anteil liegt laut den Daten aktuell bei 40 Prozent – 2016 waren es erst 10 Prozent.

Ein Grund für den Durchmarsch der chinesischen Händler ist die Tatsache, dass sie über Plattformen wie Amazon oder AliExpress europäische Kunden direkt beliefern, ohne Zwischenhändler, die mitverdienen wollen. Allerdings sind viele Anbieter auch deshalb so günstig, weil sie bei der Steuer tricksen und die Produktsicherheit vernachlässigen, wie Stichproben – auch von c’t – in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt haben.

Amazon-Logistikzentrum in Leipzig: Die neue Marktüberwachungsverordnung der EU trifft auch den Versandriesen.

(Bild: Amazon)

Eine der jüngeren Untersuchungen stammt von der dänischen Handelskammer. Diese bestellte im vergangenen Jahr über Amazon, AliExpress und Wish 54 Produkte in China – vor allem Spielzeug und Elektronik. Von den 50 Produkten, die tatsächlich in Dänemark ankamen, verstießen 46 gegen EU-Sicherheitsregeln. In 16 Fällen wäre eigentlich Einfuhrumsatzsteuer fällig gewesen, sie wurde aber in keinem einzigen Fall gezahlt, weil die Verkäufer bei der Angabe des Warenwerts gemogelt hatten.

Mit dem unfairen Wettbewerb soll bald Schluss sein: Anfang Juli treten neue EU-Steuerregeln für Bestellungen bei außereuropäischen Online-Händlern in Kraft. Wichtigste Änderung ist der Wegfall der bisherigen Freigrenze von 22 Euro für Direktimporte. Dadurch wird auf alle Päckchen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Weil Abgaben unterhalb von 1 Euro nicht erhoben werden, liegt die neue Freigrenze faktisch bei 5,23 Euro. Außerdem müssen die Händler künftig für alle Sendungen eine Zollerklärung ausfüllen.

Die EU-Kommission verspricht sich viel von den Maßnahmen. Die Steuerreform schaffe "einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen E-Commerce-Marktteilnehmern", schreibt die Brüsseler Behörde in einer Broschüre. Sie rechnet mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von sieben Milliarden Euro pro Jahr.

Anders formuliert: Für Verbraucher wird das China-Shopping in vielen Fällen um die 19 Prozent Steuer teurer. Je nach Vorgehen des Händlers müssen die Empfänger außerdem noch eine Bearbeitungsgebühr des Postdienstleisters zahlen. Da lohnt sich die Bestellung von Kleinkram wie Ladegeräten oder Bastelplatinen in China kaum noch (siehe Kasten).

23,85 statt 15 Euro: Was die neuen Regeln für Verbraucher bedeuten

Der Wegfall der 22-Euro-Freigrenze am 1. Juli betrifft alle Online-Einkäufe, die direkt aus Nicht-EU-Ländern wie China, den USA oder Großbritannien verschickt werden. Wer zum Beispiel über Ebay oder AliExpress in China eine Powerbank für 15 Euro bestellt, zahlt darauf künftig 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer – also 2,85 Euro. Maßgeblich für die Steuer ist der Rechnungsendbetrag inklusive eventueller Portokosten.

Im Normalfall zahlt die Deutsche Post diesen Betrag bei der Einfuhr der Sendung an den Zoll und holt ihn sich später bei der Übergabe der Sendung vom Empfänger zurück – an der Haustür oder in der Postfiliale. Für diesen Service verlangt die Post eine zusätzliche "Auslagenpauschale" in Höhe von 6 Euro. Für die Powerbank, die man aktuell noch für 15 Euro aus China bekommt, zahlt man ab Juli deshalb insgesamt 23,85 Euro.

Nach und nach dürften immer mehr Händler auf ein neues Verfahren umsteigen, bei dem keine Auslagenpauschale anfällt. Verkäufer, die sich in einem EU-Land für den sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) registrieren und monatliche Steuererklärungen abgeben, dürfen die Einfuhrumsatzsteuer direkt von ihren europäischen Kunden erheben. Ihre Warensendungen werden dann vom Zoll durchgewunken, wenn der deklarierte Wert 150 Euro nicht übersteigt. Für die beispielhafte Powerbank zahlt man in diesem Fall 17,85 Euro.

Liegt der Rechnungsbetrag unter 5,24 Euro, bleibt die Sendung auch nach dem 1. Juli steuerfrei, denn Abgaben unterhalb von 1 Euro werden nicht erhoben.

All das gilt nur, wenn das Päckchen direkt aus China kommt. Das ist vor allem bei Ultrabillig-Plattformen wie AliExpress oder Wish der Fall. Auf Amazon.de findet man auch viele chinesische Anbieter, die ihre Ware paletten- oder containerweise nach Europa schaffen und bei Amazon in Europa zwischenlagern.

Schlupflöcher für Steuerhinterziehung bleiben in beiden Fällen offen. Sowohl bei Kleinsendungen als auch beim Containerexport können Händler durch die Angabe falscher Warenwerte die Steuerlast reduzieren. Und bei den Kleinsendungen bleibt die Chance, weiterhin komplett steuerfrei durchzukommen – wenn ein Warenwert von 5,23 Euro oder weniger angegeben wird.