Digitalsteuer: US-Strafzölle für Österreich, Großbritannien vorerst unwirksam​

Wegen Digitalsteuern verhängen die USA Zölle über Österreich, Großbritannien, Indien, Italien, Spanien und die Türkei. Zunächst wird noch nichts eingehoben.

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Järger lugt durch Zielfernrohr

Trübe Aussichten für Swarovski: Kristall- und Optik-Produkte der österreichischen Firma könnten in den USA bald deutlich teurer werden.

(Bild: Swarovski Optik)

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Die USA führen einen Strafzoll von 25 Prozent auf bestimmte Importe aus Österreich, Großbritannien, Indien, Italien, Spanien und die Türkei ein. Diese Länder haben "Digitalsteuern" auf Umsätze bestimmter ausländischer Konzerne, insbesondere US-Konzerne, eingeführt. Diese Digitalsteuern sind so gestaltet, dass inländische Unternehmen verschont werden. Daher wirken sie wie ein Zoll.

Frankreich hat ebenfalls eine Digitalsteuer auf Umsätze von US-Konzernen eingeführt, worauf die USA mit Zöllen reagiert haben. Genau wie im Falle Frankreichs heben die USA diese neuen Zölle vorerst nicht ein. Der aktuelle Aufschub gilt vorerst für maximal 180 Tage. Das soll die laufenden Verhandlungen über eine Änderung internationaler Steuerstrukturen unterstützen. Gleichzeitig stellen die USA damit den eigentlich befreundeten Staaten die Rute ins Fenster, könnten die Zölle doch jederzeit aktiviert werden.

Was genau vom Zoll erfasst wird, ist je Exportland unterschiedlich. Für Österreich sind es beispielsweise Glas, Kristallglas und optische Geräte wie Swarovski sie herstellt, aber auch bestimmte Eiskästen. Swarovskis Protest hat in Washington kein Gehör gefunden. Für Großbritannien sind unter anderem Farben, Parfum und Kosmetika, Sättel, Beißkörbe und ähnliches Tierzubehör, Kleidung und Schuhe, Keramik, Juwelen und Edelmetalle, Spielzeug und Videospiele, Tiefkühler und Zirkusarenen erfasst. Soweit diese Dinge bereits zollpflichtig sind, kommt der 25 prozentige Strafzoll noch hinzu.

Bereits Anfang des Jahres haben die USA vor Konsequenzen für die Digitalsteuern gewarnt. Der damalige Handelsbeauftragte Robert Lighthizer veröffentlichte im Jänner Untersuchungsberichte über die Digitalsteuern mehrerer Länder. Seine Nachfolgerin Katherine Tai hat Verfahren gegen die Europäische Union, Brasilien, Indonesien und Tschechien eingestellt, weil dort diskutierte Digitalsteuern nach der US-Warnung doch nicht eingeführt wurden.

Gegen die übrigen sechs Staaten hat Tai am Mittwoch den nächsten Schritt gesetzt. "Die Vereinigten Staaten konzentrieren sich darauf, eine multilaterale Lösung für eine Reihe wichtiger Probleme mit Bezug zu internationaler Besteuerung zu finden, darunter unsere Bedenken hinsichtlich Digitalsteuern", sagte Tai. Sie strebt einen Konsens im Rahmen der OECD und der G20 an. "Die heutigen Maßnahmen lassen Zeit für diese Verhandlungen (…) und erlauben die Einhebung der Zölle in Zukunft, falls das angezeigt ist."

Neben Zöllen könnten die USA zusätzliche Steuern auf US-Geschäfte von Unternehmen der jeweiligen Länder verhängen. Diese Maßnahme ergreift das Land selten.

Die Digitalsteuern der verschiedenen Länder haben eines gemeinsam: Politiker geben offen zu, damit ausländische Konzerne, insbesondere US-Konzerne wie Amazon, Apple, Facebook und Google besteuern zu wollen. Inländische Unternehmen möchten sie verschonen. Tatsächlich zahlen natürlich inländische Verbraucher und Unternehmen den Großteil der Zeche, weil die Konzerne entsprechend höhere Preise verlangen.

In Details unterscheiden sich die Steuern deutlich. Die Steuersätze liegen in den meisten Ländern bei drei oder fünf Prozent. Welche Online-Umsätze genau erfasst sind, ist uneinheitlich und bisweilen unklar. Unterschiedliche Mindestumsatzgrenzen sollen sicherstellen, dass inländische Betriebe verschont bleiben.

In Österreich (Steuersatz 5%) wird nur Online-Werbung besteuert. Allerdings hat das Land mit der Steuer neue Datenspeicherpflichten verknüpft, die weit über das hinausgehen, was bei der grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung vorgesehen war. Die Daten stehen österreichischen Behörden offen. Eine eigene Klausel nimmt den Österreichischen Rundfunk (ORF) von der Steuerpflicht aus, sodass nur ausländische Dienstleister betroffen sind.

Indien agiert ehrlicher und sagt offen, dass nur ausländische Firmen besteuert werden. Besonders unzuverlässig stellt sich die Rechtslage in der Türkei dar: Dort kann Präsident Recep Tayyip Erdoğan jederzeit frei entscheiden, welche digitalen Dienstleistungen mit welchen Steuersätzen (1 bis 15 %) besteuert werden und welche Mindestumsätze gelten.

(ds)