Neues Patentrecht bringt kürzere Nichtigkeitsverfahren

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zur "Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts" durchgewinkt, mit dem die gerichtliche Überprüfung von Patentansprüchen beschleunigt werden soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 92 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den Gesetzesentwurf zur "Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts" durchgewinkt, mit dem die gerichtliche Überprüfung erteilter Patentansprüchen beschleunigt werden soll. Bei dem vom Bundestag bereits Ende Mai beschlossenen Vorhaben geht es vor allem um die Straffung von Nichtigkeitsklagen. So muss das zuständige Bundespatentgericht bei entsprechenden Anfechtungen künftig die Parteien ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die erwartete Entscheidung erheblich sind und noch nicht in den Eingaben an die Behörde ausreichend erörtert wurden. Auf dieser Basis sollen die weiteren Vorträge vor Gericht auf das Wesentliche beschränkt werden. Zudem wird eine Frist gesetzt, innerhalb der Gegner noch neue Aspekte einreichen können. Dies geschah bislang häufig erst in der mündlichen Verhandlung, was zu Verzögerungen führte.

Auch mögliche Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) will der Gesetzgeber beschleunigen. Angestrebt ist eine Halbierung der derzeitigen durchschnittlichen Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren. So soll es nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein, einen Sachverständigen zu bestellen. Zudem sieht die Patentrechtsreform vor, dass nicht mehr der gesamte Stoff der ersten Instanz erneut verhandelt werden muss. Vielmehr soll sich die zweite Instanz darauf beschränken, die umstrittene vorherige Entscheidung auf Fehler abzutasten. Oppositionsparteien hatten im Parlament beklagt, dass es so zu einer "unbilligen" Verkürzung prozessualer Angriffs- oder Verteidigungsmittel der Verfahrensbeteiligten komme.

Mit dem Gesetz werden auch neue Regeln für Erfindungen aufgestellt, die von Angestellten während ihrer Arbeitszeit gemacht werden. Diese machen nach offiziellen Angaben etwa 80 Prozent aller geschützten Innovationen aus. Bislang mussten Arbeitgeber und Beschäftigte hier mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen, um die Zuordnung eines gewerblichen Rechtsschutzes sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu verschaffen. Diese Formalien sollen durch die pauschale Annahme ersetzt werden, dass Erfindungen von Arbeitnehmern automatisch vier Monate nach ihrer Meldung auf den Arbeitgeber übergehen, wenn dieser nicht vorher auf seine Ansprüche verzichtet. (Stefan Krempl) / (jk)