EU-Kommission leitet Kartellverfahren wegen Googles Anzeigen-Geschäft ein

In einem förmlichen Kartellverfahren prüft die EU-Kommission nun, ob Google sich selbst im Bereich des Anzeigen-Geschäfts bevorzugt hat.

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(Bild: Bubble_Tea Stock/Shutterstock.com)

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"Wir vermuten, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen", wird Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, in einer Pressemitteilung zitiert. Darin wird ein förmliches Kartellverfahren gegen Google angekündigt. Die europäischen Wettbewerbshüter prüfen, ob Google mit seinem Anzeigen-Geschäft gegen geltendes Recht verstoßen und sich selbst bevorzugt hat.

Augenmerk liegt auf Googles Aktivitäten in der Ad-Tech-Branche, also dem gesamten Online-Werbegeschäft. Geklärt werden soll, ob Google den "Wettbewerb verfälscht hat, indem es den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbung auf Websites und in Apps beschränkt und diese Daten für die eigene Nutzung vorbehält". Das Problem liegt in der Mehrfachrolle Googles, als Plattform, Anzeigenverkäufer und Händler. Die Kommission will sich jene Bereiche anschauen, in denen Google sowohl für Werbetreibende als auch Verleger Dienste anbietet.

Konkret geht es etwa um Werbeanzeigen auf Googles Tochterunternehmen und Videoplattform Youtube und die Frage, ob Google-Dienste genutzt werden müssen, um dort zu werben, sowie ob anderen Ad-Managern Beschränkungen beim Ausliefern von Werbung auferlegt werden. Außerdem wird untersucht, inwieweit Google die Möglichkeiten Dritter beschränke, auf Nutzerdaten und Nutzungsverhalten zuzugreifen, während den Google-eigenen Werbevermittlungsdiensten diese Daten zur Verfügung stehen.

In die Untersuchung fallen auch sämtliche Google-Aktivitäten, die unter dem Dach der Privacy-Sandbox gesammelt werden, also Pläne, Drittanbieter-Cookies zu ersetzen und durch andere Methoden, wie FLoC (Federated Learning of Cohorts) zu ersetzen – und die Auswirkungen auf das Werbegeschäft haben können. Neben der Kommission hat es bereits von anderen Unternehmen und Aktivisten scharfe Kritik an den Plänen gegeben. Google hatte auch angekündigt, Dritten die Werbekennung von Android-Geräten nicht mehr weiterzureichen, deaktivieren Nutzende personalisierte Werbung. Fraglich ist dabei nun, ob Google die Kennung weiterhin erhält und ob dies den Markt verändert.

Die EU-Kommission kündigt auch an, die Untersuchung vorrangig zu behandeln. Hintergrund sind die EU-Vorschriften zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. In drei Verfahren auf EU-Ebene musste Google bereits Bußgelder in Höhe von insgesamt 8,25 Milliarden US-Dollar zahlen. Dabei ging es um den Umgang mit Android und eine Benachteiligung bei den Shopping-Ergebnissen. Wobei die Strafen Google nur bedingt zu einer Änderung des Verhaltens gebracht haben.

Laut "Kartellverordnung entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden" – das Bundeskartellamt hatte gerade erst nach Facebook und Amazon Google ins Visier genommen, um die marktbeherrschende Stellung und Datensammelei zu untersuchen, Hintergrund sind neu eingeführte Digitalvorschriften, die das Eingreifen ermöglichen.

(emw)