Terrorbekämpfung: Deutlich mehr Personen von Geheimdiensten überwacht

Die Geheimdienste des Bundes stellten 2019 erneut mehr Auskunftsverlangen zur Terrorabwehr als im Vorjahr. Die Zahl der Betroffenen stieg um rund 40 Prozent.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 27 Kommentare lesen

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

2019 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) mehr personenbezogene Daten bei Firmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz abgefragt als 2018. Dies geht aus dem am Montag veröffentlichten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags (PKGr) hervor. In 22 Fällen setzten die Sicherheitsbehörden zudem IMSI-Catcher ein, um die Telekommunikation von Verdächtigen effektiver überwachen zu können.

Den Angaben zufolge verlangten die Geheimdienste des Bundes 2019 insgesamt 82-mal Auskunft insbesondere von Telekommunikations- und Telediensteanbietern sowie von Finanzdienstleistern und in geringerem Maße von Luftfahrtunternehmen. 2018 hatten sie in 78 Fällen Daten abgefragt. Der bisherige Höchststand lag hier 2016 bei 114 einschlägigen Ersuchen.

Die Anzahl der individuellen Überwachungsmaßnahmen ist zwar insgesamt von 110 in 2018 auf 104 in 2019 gesunken. Deutlich um gut 40 Prozent auf 279 gestiegen ist aber die Zahl der Personen, die 2019 von den Auskunftsverlangen sowie IMSI-Catcher-Einsätzen betroffen waren. 2018 waren es 199 Bürger gewesen. Bei 172 Personen handelte sich 2019 um Hauptbetroffene, bei 107 um nebenbei erfasste wie Kontaktpersonen oder Angehörige.

Das Gros der Maßnahmen ging im Berichtszeitraum mit 88 auf das Konto des Staatsschutzes, der insgesamt 256 Personen ausspionierte. Der MAD überwachte 14 Personen mit 13 Aktionen, der BND setzte IMSI-Catcher gegen neun Betroffene ein. Schwerpunkt der Verfahren waren laut dem Bericht der "nachrichtendienstliche Bereich" sowie nachrangig die Bereiche Islamismus und Rechtsextremismus.

IMSI-Catcher nutzten die Geheimdienste 2019 22-mal, während die Vergleichszahl 2018 mit 32 Einsätzen auf einem Rekordhoch war. Mit dem umstrittenen Instrument, das eine Mobilfunkzelle simuliert und stärker strahlt als Nachbarsender, lässt sich der Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder die Geräte- und Kartennummer ermitteln und gegebenenfalls Kommunikation überwachen. Der Inlandsgeheimdienst ist auch hier mit 15 Anwendungen und 18 Betroffenen führend.

Zudem führten laut der Statistik 2019 neun der 16 Bundesländer insgesamt 27 Auskunftsersuchen durch, während im Jahr zuvor sechs für 28 Verlangen zuständig waren. Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz meldeten dem PKGr je fünf Maßnahmen, gefolgt von Hamburg mit vier und Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen je mit drei. Der frühere Spitzenreiter Bayern kam auf zwei Ersuchen genauso wie Niedersachsen und Thüringen, Brandenburg auf ein Auskunftsverlangen.

Gesetzlich sind die Sicherheitsbehörden eigentlich prinzipiell verpflichtet, die Betroffenen im Nachgang über erfolgte Ausforschungen aufzuklären. Sie informierten 2019 aber nur 89 Personen in diesem Sinne darüber, während es im Jahr zuvor noch 218 waren. Bei 25 konnten sie dies "aus faktischen Gründen" nicht mehr tun, etwa weil der Betroffene verstorben, der Aufenthaltsort nicht bekannt war oder der Anschlussinhaber eine "Fiktivpersonalie ist" beziehungsweise nicht vollständig identifiziert werden konnte.

Bei 224 Personen sahen die Zuständigen von einer Mitteilung "vorerst oder weiterhin ab". Bei 7 Personen lautete der Beschluss, von einer Bekanntgabe endgültig abzusehen. Beschwerden zu durchgeführten Maßnahmen gab es 2019 nicht. Ein Verfahren aus den Vorjahren gegen das BfV wurde im Sinne des Klägers vor Gericht entschieden und für erledigt erklärt, ein weiteres war gegen das Amt noch anhängig.

Der PKGr-Bericht zur "strategischen" Fernmeldeaufklärung" des BND mit dem Datenstaubsauger für 2019 steht noch aus. Dabei geht es um eine spezielle Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung, die der Bundestag im März erneut grundsätzlich legalisierte nach einem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die zunächst temporär eingeführten Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz entfristete das Parlament im November, um die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat dauerhaft zu gewährleisten.

(mho)