Tesla in Grünheide: Naturschützer ziehen vor nächstes Gericht

Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag abgewiesen hatte, gehen Grüne Liga und Nabu weiter rechtlich die Tesla-Fabrik vor.

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Tesla-Gelände in Grünheide.

(Bild: NABU)

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Von
  • dpa

Die Naturschutzverbände Grüne Liga und Nabu gehen weiter rechtlich gegen die 15. vorzeitige Teilzulassung für den Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin vor. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag gegen die Vorabzulassung am Dienstag abgewiesen hatte, haben die Verbände Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, wie sie mitteilten. Sprecherin Christine Scheerhorn bestätigte am Mittwoch den Eingang der Beschwerde beim Gericht (Akt.Z. 11 S 78/21).

Die Naturschützer wenden sich gegen die Vorabzulassung mit Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus. Zudem wurde die Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage vorzeitig genehmigt. Das Umweltministerium hatte erklärt, es seien Funktionstests, bei denen nur geringe Mengen wassergefährdender und bei einem Störfall bedeutsame Stoffe eingesetzt würden. Deshalb stünden die aus einem vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegen.

Die Naturschutzverbände sehen das anders. Die erforderliche positive Genehmigungsprognose für die Erteilung des Gesamtvorhabens wegen eines vom Landesumweltamt eingeholten Störfallgutachtens sei nicht möglich. Das Gutachten sei zum Ergebnis gekommen, dass kritische Punkte wie der Austritt von Giftstoffen grundlegend neu bearbeitet werden müssten, hieß es in einem Widerspruch der Verbände.

Tesla fehlt für den Bau der Fabrik die endgültige umweltrechtliche Genehmigung. Es baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist unklar.

Das US-Unternehmen hatte Anfang Juni umfangreiche Antragsunterlagen für den Bau seiner Fahrzeugfabrik beim Landesamt für Umwelt (LfU) eingereicht, die bis zum 17. Juli öffentlich ausliegen und auch im Internet nachzulesen sind. Die Änderungen im laufenden Genehmigungsverfahren waren unter anderem nötig geworden, weil das Unternehmen vor Ort auch die Herstellung von Batteriezellen plant.

Bis zum 16. August können Einwendungen gegen die Änderungen für das Vorhaben erhoben werden. Danach entscheidet das LfU, ob eine erneute Erörterung der Einwendungen erforderlich ist.

(anw)