Deutschland an Brüssel: Atomkraft darf nicht als Investment gefördert werden

Eine Allianz von fünf EU-Staaten fordert die EU-Kommission auf, Nuklearenergie nicht in ihr Schema für grüne Finanzanlagen aufzunehmen.

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(Bild: mrlenis1983 / Shutterstock.com)

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Europa sollte Atomkraft nicht als nachhaltige und damit im Rahmen des Grünen Deals förderwürdige Investition einstufen. Dies verlangen sieben Umwelt-, Energie- und Industrieminister aus den fünf EU-Staaten Deutschland, Spanien, Österreich, Dänemark und Luxemburg in einem Brandbrief an die EU-Kommission. Diese dürfe die Nuklearenergie daher nicht in ihr geplantes neues Klassifikationsschema (Taxonomie) für grüne Finanzinvestments aufnehmen.

"Atomkraft ist unvereinbar mit dem Prinzip der Taxonomie-Verordnung, keinen nennenswerten Schaden anzurichten", unterstreichen die Regierungsvertreter, bei denen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) an erster Stelle steht. Sie warnen in dem Schreiben, das das Online-Portal "Euractiv" veröffentlicht hat: "Wir sind besorgt, dass die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie deren Integrität, Glaubwürdigkeit und damit ihren Nutzen dauerhaft beschädigen würde."

Jedes Land habe zwar das Recht, die Form seiner Energieversorgung selbst zu wählen, erkennen die Minister an. In Vorgaben für die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz habe Atomkraft aber nichts verloren.

Zuvor hatte die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Kommission im März die Ansicht vertreten, dass Kernenergie der Gesundheit der Menschen und der Umwelt nicht mehr schade als jede andere Technik zur Stromerzeugung. Atomunfälle könnten zwar nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen werden, sie seien aber Ereignisse mit extrem geringer Wahrscheinlichkeit, meinte die Expertengruppe. Die Lagerung nuklearer Abfälle in tiefen geologischen Formationen könnte zudem ein geeignetes und sicheres Mittel sein, um den Atommüll über sehr lange Zeit aus der Biosphäre zu isolieren.

Die Staatenallianz zeigt sich nun "bestürzt" über die Einschätzung des Joint Reseach Centre. Die Kernkraft sei "eine Hochrisikotechnologie - die Windenergie ist es nicht", unterstreicht das Bündnis. "Dieser wesentliche Unterschied muss berücksichtigt werden". Die Forschungsstelle habe offenbar absichtlich die Möglichkeit eines schweren Zwischenfalls ignoriert. Nach mehr als 60 Jahren Nutzung der Kernenergie sei zudem "noch kein einziges Brennelement irgendwo auf der Welt endgelagert worden". Es gebe derzeit auch "keine Betriebserfahrung mit geologischen Tiefenlagern für hochaktive Abfälle".

"Viele Sparer und Anleger würden das Vertrauen in als 'nachhaltig' vermarktete Finanzprodukte verlieren, wenn sie befürchten müssten, dass sie mit dem Kauf dieser Produkte Aktivitäten im Bereich der Atomkraft finanzieren", halten die Minister der Kommission vor Augen. Die Brüsseler Regierungsinstitution hatte inzwischen drei Monate Zeit, um den JRC-Bericht durch die Ausschüsse für Strahlenschutz und Abfallentsorgung sowie für "Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken" überprüfen zu lassen. Deren Bewertungen sollen in den nächsten Tage veröffentlicht werden, bevor die Kommission die Taxonomie als "delegierten Rechtsakt" vorlegen will.

Die Mitgliedsländer der EU gelten als gespalten in ihrer Haltung gegenüber der Atomkraft. Deutschland will kommendes Jahr sein letztes Atomkraftwerk vom Netz nehmen. Schulze feierte den zehnten Jahrestag des parteiübergreifenden Atomausstiegsbeschlusses am 30. Juni 2011 im Bundestag unter der Woche als "historische Errungenschaft": "Er befriedete Konflikte, reduzierte Unfallrisiken, vermied Atommüll." Nuklearenergie sei "von gestern, auch jenseits unserer Grenzen". Sorge bereite ihr aber, dass der dort teils noch gewonnene Atomstrom "zunehmend aus überalterten Reaktoren" stamme.

Für die Atomkraft werben dagegen vor allem Frankreich und eine Gruppe osteuropäischer Staaten wie Ungarn. Sie machen sich dafür stark, dass die EU Atomkraft als Bestandteil der Politik zur Klimawende mitfördert. Auch der für den Green Deal zuständige Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans hält davon aber wenig. Hat die Brüsseler Exekutivinstanz ihren Rechtsakt erst einmal erlassen, könnten ihn die Mitgliedsländer nur noch unter hohen Hürden wieder zu Fall bringen.

(bme)