EU-Datenschützer: Digitaler Euro sollte so anonym wie Bargeld sein​

Die EU-Datenschutzbeauftragten wollen verhindern, dass über den geplanten digitalen Euro Nutzertransaktionen im gesamten Zahlungssystem verfolgt werden können.​

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(Bild: SWKStock/Shutterstock.com)

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Ein digitaler Euro sollte sich in Kernkomponenten am Bargeld messen lassen und auch anonym einsetzbar sein können, meinen Datenschützer. Dies sei der relevante Maßstab, um ein Gleichgewicht zwischen betroffenen Grundrechten zu finden und "vollen Privatsphäreschutz für Transaktionen des täglichen Lebens" zu ermöglichen, betont der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in am Freitag veröffentlichten Briefen an die Europäische Zentralbank (EZB), die EU-Kommission, das Europäische Parlament und den Ministerrat.

Die EU-Datenschutzbeauftragten unterscheiden zwischen einer anonymen Nutzung des digitalen Euros und einem Fall, "in dem eine natürliche Person während der Nutzung identifiziert oder identifizierbar ist, auch wenn die Daten pseudonymisiert sind". Die Entscheidung über eines dieser Modelle hinge "natürlich auch von den verfolgten politischen Zielen und einer Reihe von abzuwägenden öffentlichen Interessen ab". Grundsätzlich sei der digitale Euro so zu gestalten, "dass eine Datenschutzfunktion möglich ist, die von der Anonymisierung zumindest eines Teils der Transaktionen bis hin zu einem hohen Maß an Pseudonymisierung der Daten reicht".

Die Datenschützer fordern, dass Offline-Transaktionen möglichst anonym durchführbar sind, um die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen wie ein Tracking im gesamten Zahlungssystem zu mindern. Bei einem "dezentralen Ansatz" sollten die Daten mit Token versehen werden, damit eine zentrale Überwachung ausgeschlossen sei. Sie bringen dafür eine lokale Speicherung digitaler Münzen auf einem Endnutzergerät oder einer digitalen Geldbörse wie einem Smartphone oder einer Chipkarte ins Spiel.

Die Aufsichtsbehörden weisen in den Schreiben ferner auf die einzuhaltenden Grundsätze der Datenminimierung und der Zweckbindung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hin. Nötig sei eine ganzheitliche Bewertung der verschiedenen Aspekte und betroffenen Grundrechte, zu denen neben dem Datenschutz etwa die finanzielle und digitale Inklusion, Freizügigkeit und Sicherheit gehörten.

Es wird erwartet, dass die EZB noch im Juli ein Pilotprojekt ins Leben ruft. EZB-Präsidentin Christine Lagarde geht davon aus, dass die Digitalwährung innerhalb der nächsten fünf Jahre kommen wird. Fabio Panetta, einer der Direktoren der Notenbank, brachte dafür bereits "Anonymitätsgutscheine" ins Spiel. Nutzer könnten diese so ausgeben, dass Zahlungen "vom System nicht verfolgt" würden. Einer "uneingeschränkten Anonymität" steht die Institution skeptisch gegenüber und beruft sich dabei auf die Ergebnisse einer Konsultation.

(vbr)