EU-Kommission lotet Optionen für neue Vorratsdatenspeicherung aus​

Bei den Mitgliedsstaaten bringt die Kommission ein "allgemeines und unterschiedsloses" Protokollieren von Nutzerspuren für die nationale Sicherheit ins Spiel.​

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(Bild: Tero Vesalainen / Shutterstock.com)

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Bei der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung lässt die EU-Kommission nicht locker. Mit einer laufenden Umfrage bei den Mitgliedsstaaten will die Kommission die Möglichkeiten ausloten, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch bleiben, um Nutzerdaten zu speichern und auszuwerten. Die Vorschläge reichen dabei bis zum "allgemeinen und unterschiedslosen" Aufzeichnen von Verbindungs- und Standortinformationen.

Eine derart weitgehende Maßnahme, die "Over the top"-Anbieter wie WhatsApp, Facebook Messenger, Signal und Threema einschließen würde, sei aber nur bei "ernsten, tatsächlichen und gegenwärtigen Bedrohungen für die nationale Sicherheit" möglich, erläutert die Kommission in dem Konsultationspapier, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat. Entsprechende Anordnungen für Provider, die auch auf einer Einschätzung nationaler Behörden für eine vorhersehbare Gefahr beruhen könnten, müssten temporär sein und angemessene Schutzvorkehrungen enthalten.

Ferner schlägt die Brüsseler Regierungsinstitution eine "gezielte" Vorratsdatenspeicherung bezogen auf geografische Gefahrenpunkte oder bestimmte Personengruppen vor. Das könnten etwa kritische Infrastrukturen, Verkehrsknoten oder Orte mit erhöhter Kriminalitätsrate sein, aber auch bekannte Gefährder, das organisierte Verbrechen und bereits einmal verurteilte Straftäter. Dazu kommen Optionen wie eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Straftaten und Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit, ein Quick Freeze auf Zuruf von Ermittlern bei konkretem Verbrechensverdacht und eine gesetzlich verankerte Identifizierungspflicht gegenüber Diensteanbietern.

Die Ansätze, es beim Status quo ohne gemeinsames Vorgehen zu belassen oder statt einer gesetzlichen Regelung auf Empfehlungen zu setzen, streift die Kommission nur kurz. Ihr Fokus liegt so auf verbindlichen Regeln für die gesamte EU. Sie beruft sich dabei vor allem auf die EuGH-Urteile vom Oktober, wonach zumindest eine temporäre Anordnung der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr ausgeschlossen ist etwa bei gegenwärtigen oder vorhersehbaren Terrorangriffen. Auch das anlasslose Aufbewahren von IP-Adressen halten die Luxemburger Richter inzwischen für machbar.

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Die EU-Länder sollten endlich erkennen, dass sie seit Jahren ein totes Pferd zu reiten versuchen, kritisierte der EU-Abgeordnete Moritz Körner (FDP) gegenüber netzpolitik.org. Ein Gesetzesvorschlag, der sich nicht an die strengen EuGH-Vorgaben halte, werde im Parlament keine Mehrheit bekommen. Selbst eine "vermeintlich 'gezielte Vorratsdatenspeicherung'" könnte Millionen unschuldiger Menschen wie Touristen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel betreffen, gab Patrick Breyer (Piratenpartei) zu bedenken. Keine Form der allgemeinen Vorratsdatenspeicherung sei grundrechtskonform. Laut einer Studie der Kommission brauchen Ermittler das Instrument in der Regel gar nicht.

(vbr)