Britisches Gericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Das Investigatory Powers Tribunal hat geurteilt, dass ein lange gültiges Gesetz zum massenhaften Sammeln von Nutzerspuren unvereinbar mit EU-Recht war.

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(Bild: Marian Weyo/Shutterstock.com)

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Später juristischer Erfolg für Privacy International (PI) im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das für die Sicherheitsbehörden zuständige britische Gericht, das Investigatory Powers Tribunal (IPT) hat in einem Urteil vom Donnerstag auf Klage der Bürgerrechtsorganisation hin entschieden, dass die Befugnis für die Polizei und Geheimdienste zum anlasslosen massenhaften Erheben und Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten im Telecommunications Act von 1984 nicht vereinbar war mit dem EU-Recht.

Das IPT vollzieht mit dem Beschluss ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober nach. Dieser hatte damals zum wiederholten Mal festgestellt, dass das flächendeckende und pauschale Protokollieren elektronischer Nutzerspuren in der EU nicht zulässig ist. Ein solches tief in die Grundrechte einschneidendes Instrument beiße sich mit der Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (E-Privacy). Die britischen Richter hatten den Fall zuvor dem EuGH vorgelegt.

Für das Tribunal sei das EuGH-Urteil auch nach dem Brexit bindend, heißt es in dem aktuellen Londoner Richterspruch. Die Entscheidung der Luxemburger Kollegen sei während der Übergangsperiode ergangen. Das Austrittsabkommen mit der EU sehe vor, Urteile aus diesem Zeitraum anzuerkennen. Man setze so auch den Willen des britischen Parlaments um.

Das IPT verweist in seinen Ausführungen auf die Hinweise des Klägers, dass der Wortlaut des einschlägigen Abschnitts 94 des britischen Telekommunikationsgesetzes "außergewöhnlich weit gefasst" gewesen sei. "Er erlaubte es, Anordnungen zu treffen, die eine allgemeine und unterschiedslose Übermittlung von Kommunikationsdaten vorsahen." Das Gesetz habe weder die materiellen noch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung massenhaft erhobener Nutzerspuren festgelegt.

Der Gesetzgeber hat laut dem Gericht auch keine "objektiven Kriterien" festgelegt, um die Umstände und Bedingungen zu definieren, unter denen Sicherheits- und Nachrichtendiensten Zugang zu diesen Daten gewährt werden solle. Es habe daher nicht nachgewiesen werden können, dass Abschnitt 94 "unbedingt erforderlich" gewesen sei. Zum maßgeblichen Zeitpunkt habe zudem eine Genehmigung der zuständigen Staatsministerin ausgereicht. Die Richter monieren: Offensichtlich habe diese "nicht als unabhängig von der anfragenden Behörde bezeichnet werden" können.

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"Wir möchten betonen, dass wir heute nicht entschieden haben, welche Folgen diese Erklärung hat", ist dem Urteil zu entnehmen. "Dies ist nach wie vor eine Streitfrage zwischen den Parteien und wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden", wenn es um die allgemeinere Frage der Rechtsmittel gehe. Eine Berufung sei nur möglich, wenn noch eine wichtige Grundsatz- oder Praxisfrage zu behandeln wäre.

Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien generell weitergeht, ist ebenfalls noch offen. Die relevanten Bestimmungen sind bereits durch das Überwachungsgesetz Investigatory Powers Act von 2016 mit Wirkung zum 22. Februar 2019 aufgehoben worden. Damit hat der Gesetzgeber den Sicherheitsbehörden unter anderem die Lizenz erteilt, selbst zu Hackern zu werden und wiederum massenhaft Überwachungsdaten zu sammeln. Provider müssen damit auch technische Schutzmaßnahmen beseitigen, wenn staatliche Stellen Zugriff auf Inhalte verlangen.

Das oberste Berufungsgericht, der High Court, hatte 2018 bereits eine Klausel zur Vorratsdatenspeicherung im Notstandsgesetz DRIPA (Data Retention and Investigatory Powers Act) gekippt. Die britische Regierung verwies in ihrer Eingabe vor dem IPT aber zugleich darauf, dass der EuGH in seinen jüngsten Urteilen zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren auch in Belgien und in Frankreich den Einsatz des Werkzeugs in Ausnahmefällen erstmals für möglich erachte. Dies gelte etwa, wenn sich ein Staat einer ernsthaften Bedrohung seiner nationalen Sicherheit gegenübersieht, die sich als tatsächlich und gegenwärtig oder vorhersehbar erweist.

Trotz der verbliebenen Fragezeichen begrüßt PI den Beschluss: Für die Bürgerrechtler ist das wichtigste Ergebnis des Urteils, "dass eine jahrzehntelange geheime Datenerfassung für unrechtmäßig erklärt wurde". Sechs Jahre nach dem Einleiten der ursprünglichen Klage herrsche in diesem Punkt zumindest Rechtssicherheit.

Auch nach dem erreichten "Meilenstein" ist die Auseinandersetzung für PI aber noch lange nicht vorbei. Man habe das IPT bereits gebeten, den Fall im Lichte neuer Erkenntnisse über Geheimdienstaktivitäten im Graubereich weiter zu verfolgen. Parallel hat die Organisation beantragt, die zunächst geheim gehaltenen abweichenden Meinungen zweier Richter zu veröffentlichen.

(tiw)