Digitales Gericht: Wie sich die Arbeit der Justiz verändert

Die Digitalisierung macht auch vor Niedersachsens Gerichtssälen nicht Halt. In Pandemie-Zeiten hat sie einen regelrechten Schub bekommen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen

(Bild: nepool/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Magdalena Tröndle
  • dpa
Inhaltsverzeichnis

Per Video-Schalte Anhörungen führen und zu Hause digitale Akten sichten: Die Arbeit vieler Richterinnen und Richter in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. "Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung der Gerichte einen regelrechten Schub gegeben", sagt der Vorsitzende des niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, der Deutschen Presse-Agentur.

Seit Beginn der Pandemie sind nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums die Säle in mehr als 120 Gerichten Niedersachsens mit neuer Technik ausgestattet worden – Großbild-Monitore, Kameras und Lautsprecher wurden angeschafft. Nach der Anpassung des Corona-Sondervermögens stehen den Angaben zufolge weitere acht Millionen Euro bereit. Damit sollen 100 weitere Säle ausgerüstet, Notebooks fürs Homeoffice angeschafft und der Zugriff auf die Justiz-Software verbessert werden.

Bornemann, der selbst Strafrichter ist, führt Anhörungen vor der Strafvollstreckungskammer gelegentlich nur noch per Skype. Betroffene, die in der Justizvollzugsanstalt oder im Maßregelvollzug einsitzen, müssten dann nicht mehr zum Gericht gefahren werden, erklärt Bornemann. Das spare Zeit, Transportkosten, Personal und sei Pandemie-sicher.

Solche Video-Schalten seien aber nur sinnvoll, wenn die Verfahren "klar und eindeutig" seien. "Es gibt Fälle, die stehen auf der Kippe, sind hochkomplex, da bin ich als Richter schon von Amts wegen verpflichtet, mir persönlich einen Eindruck zu verschaffen", sagt der Richter. Ohnehin müsse der oder die Betroffene einer Anhörung per Videoschalte überhaupt erst zustimmen. Hauptverhandlungen werde er grundsätzlich nicht digital führen können.

Auch Bornemanns Kolleginnen und Kollegen im Zivilrecht machten rege von Video-Schalten Gebrauch - etwa wenn die Meinung von Sachverständigen eingeholt werde, die in einem anderen Teil Deutschlands oder im Ausland wohnten, berichtet er. Auch spezialisierte Dolmetscher könnten so einfacher einbezogen werden, vor allem bei Verfahren an Gerichten in ländlichen Räumen.

Neben der Digitalisierung im Gerichtssaal stellt die Einführung der sogenannten digitalen Akte viele Gerichte vor eine "Mammutaufgabe", berichtet Bornemann.

Als erstes Gericht in Niedersachsen stellte das Arbeitsgericht Oldenburg im Juni komplett auf die elektronische Gerichtsakte um. Dem Pilotprojekt waren mehrmonatige Tests vorangegangen. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase werde die Papierakte entfallen, teilte das Justizministerium damals mit.

Hintergrund ist ein Bundesgesetz, wonach Prozessakten ab 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind. Niedersachsen hat es sich zum Ziel gesetzt, die elektronische Akte in allen fachgerichtlichen Verfahren, in Zivilsachen bei Land- und Oberlandesgerichten sowie in Insolvenzsachen bis Ende 2022 vollständig umzusetzen. In der restlichen Zeit folge dann die Einführung in den Strafsachen und bei den Amtsgerichten.

"Weil die Vorgabe, die Justiz zu digitalisieren, aus einem Bundesgesetz stammt, muss sich auch der Bund an Kosten beteiligen", fordert Bornemann. Die finanziellen Spielräume im Land seien auch für andere Bereiche wichtig, etwa um Personal aufzustocken.

Als größte Herausforderung für den digitalen Wandel in Niedersachsens Gerichtssälen sieht Bornemann die "technische Performanz". "Das Problem sind landauf, landab aber die Leitungskapazitäten", sagt Bornemann. "Wenn ein Beteiligter in der Verhandlung plötzlich vom Bildschirm verschwindet, dann ist das schon eine Herausforderung." Beim flächendeckenden Netzausbau bestehe dringender Handlungsbedarf.

Auch die IT-Sicherheit beschäftigt den Richter: In Niedersachsen sei man glücklicherweise in der Lage, für die Justiz einen eigenen IT-Dienstleister zu haben. Der kümmere sich primär um die Gefahrenabwehr. "Bislang hat das gut geklappt", sagt Bornemann.

(mho)