Milde Strafe für erpresserischen Computer-Techniker in Wien

Ohne Haft kommt ein junger Mann davon, der eine große Firma mittels Schadsoftware um Millionen erpressen wollte. Er beteuert seine Unschuld.

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Akttatue eines jungen Mannes mit Aufschrift "Der Kraft und Schönheit unserer Jugend", dahinter ein Park und das Wiener Rathaus

Das Wiener Rathaus, vom Volksgarten aus gesehen; im Vordergrund eine hundert Jahre alte Bronzestatue Josef Müllners.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Ein Verschlüsselungstrojaner hat im Juli 2019 die Computersysteme eines großen Wiener Betriebs lahmgelegt. Ein Erpresser forderte 420 Bitcoin Lösegeld für die Daten, damals etwa 3,7 Millionen Euro. Am Montag wurde ein 21-jähriger Österreicher am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt, die ihm jedoch auf eine dreijährige Probezeit nachgesehen werden. Der Verurteilte muss also nicht in Haft, aber 10.000 Euro Wiedergutmachung zahlen. Er beteuert seine Unschuld und hat sich Bedenkzeit erbeten, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Der betroffene Betrieb, der jährlich mehrere hundert Millionen Euro umsetzt, zahlte damals ein Prozent der geforderten Summe. Die damit verbundene Hoffnung, über die Transaktionen dieser Bitcoins an den Erpresser zu gelangen, ging nicht auf. Das berichtet der ORF Wien. Andere Ermittlungen führten jedoch im August 2020 zu dem heute 21-Jährigen. Er hatte bei einem Zulieferer des erpressten Betriebs eine Lehre absolviert.

Laut Anklage hat er sich mittels VPN und ihm bekannten Login und Passwort Zugriff auf das Computersystem verschafft und dort Schadsoftware installiert. Kurz davor soll er einschlägige Google-Suchen durchgeführt haben. Nach der Attacke habe er einer Freundin per SMS gestanden, "einen Blödsinn gemacht" zu haben unter "untertauchen" zu wollen. Dennoch streitet der Mann bis heute ab, den Trojaner eingeschleust zu haben. Das Computersystem des betroffenen Unternehmens sei so alt, dass sich jedermann leicht Zugriff verschaffen könne.

Die Richterin hegte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Da er zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war, kommt er nach Jugendstrafrecht mit der geringen Strafe davon. Der Name des geschädigten Unternehmens geht aus dem Bericht nicht hervor. Den Verbleib der 4,2 gezahlten Bitcoin konnten die Ermittler nicht klären.

(ds)