EU plant strenge Umweltregeln für Smartphones

Fünf Jahre Updates, langlebige Akkus und ein verpflichtendes Energielabel: Die EU will durchsetzen, dass Smartphones und Tablets länger genutzt werden.

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Blick in das Innere zweiter Smartphones

(Bild: iFixit)

Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Schon kurz nach ihrem Antritt als Präsidentin der EU-Kommission schoss sich Ursula von der Leyen auf die Technikbranche ein. Man werde gegen die "geplante Obsoleszenz von Geräten, vor allem Elektronikgeräten" vorgehen, heißt es in ihrem im Dezember 2019 vorgestellten Umweltprogramm "Green Deal". Ziel seien "wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte".

Was damals noch wolkig klang, wird nun konkret: Von der Leyens Beamte haben detaillierte, ehrgeizige Pläne für die Regulierung von Smartphones und Tablets vorgelegt. Laut den Verordnungsentwürfen, die c’t vorliegen, müssen die Hersteller ab 2023 langlebigere Akkus einbauen sowie für jedes Modell mindestens fünf Jahre lang Ersatzteile und Sicherheitsupdates liefern. Außerdem will Brüssel das von Fernsehern und Kühlschränken bekannte Energielabel auch für Smartphones und Tablets verpflichtend machen.

Für die Industrie wäre das Regulierungspaket ein scharfer Einschnitt. Bislang gelten keine speziellen Umweltregeln für Smartphones und Tablets. Und die allgemeinen Regeln für Updates sind schwammig: Seit Ende Juni haben Verbraucher in Deutschland zwar ein Recht auf Aktualisierungen, doch das Gesetz lässt offen, über welchen Zeitraum und wie schnell diese geliefert werden müssen.

In der Praxis hat bislang nur Apple die meisten seiner Smartphone- und Tablet-Modelle rund fünf Jahre lang mit Updates versorgt. Viele günstige Android-Geräte erhalten nur ein oder zwei Jahre lang Updates, teurere Modelle werden bestenfalls drei oder vier Jahre lang versorgt. Ersatzteile liefern die Hersteller nur nach Gutdünken.

Die Folge ist, dass Smartphones ein vergleichsweise kurzes Leben haben. Laut der Kommission werden sie im Schnitt nur zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre verwendet. Eine längere Nutzungsdauer ist bei kompakten Geräten wie Smartphones und Tablets der wichtigste Hebel zum Klimaschutz. Denn sie verbrauchen in der Nutzungsphase nur wenig Strom, die Produktion frisst viel mehr Energie.

Kommentar: Machbar statt utopisch

Christian Wölbert

Fünf Jahre Updates und Ersatzteile für Smartphones – das ist nicht übertrieben oder utopisch, sondern realistisch und vor allem richtig, wenn man das Thema Klimaschutz ernst nimmt.

Zwar haben wir uns alle daran gewöhnt, alle zwei bis drei Jahre auf ein neues Handy umzusteigen. Aber das ist kein Naturgesetz. Das Samsung Galaxy S7 zum Beispiel hat fünfeinhalb Jahre auf dem Buckel, ist aber immer noch locker schnell genug für aktuelle Apps und Webseiten. Nervig ist nur, dass der Akku kaum noch einen Tag durchhält. Außerdem hat Samsung seit einem Jahr kein Sicherheits-Update mehr geliefert. Genau diese beiden Probleme will die EU mit den geplanten Vorschriften angehen.

Für die Hersteller ist es leistbar, langlebigere Akkus einzubauen und längeren Support zu leisten. Zwar wird sich das in den Preisen niederschlagen. Doch das heißt nicht, dass Verbraucher unter dem Strich mehr Geld ausgeben müssen: Schließlich kann man die teureren Geräte im Gegenzug dann auch länger nutzen, zudem gewinnt der Gebrauchtmarkt an Bedeutung.

Irgendwann muss sich dann hoffentlich niemand mehr im Freundeskreis dafür rechtfertigen, dass er ein fünf Jahre altes Handy hat. Bei Notebooks und PCs ist das schließlich heute schon ganz normal.

Im Detail plant die Kommission unter anderem folgende Anforderungen:

  • Hersteller von Smartphones und Tablets müssen fünf Jahre lang Sicherheitsupdates liefern, und zwar jeweils spätestens zwei Monate nach Veröffentlichung des Quellcodes oder Veröffentlichung für ein anderes Modell. Funktionsupdates müssen drei Jahre lang geliefert werden.
  • Smartphone-Hersteller müssen künftig fünf Jahre lang Ersatzteile wie Akkus, Kameras, Mikrofone und Konnektoren an „professionelle Reparaturbetriebe“ liefern. Ersatz-Displays müssen auch für Endkunden verfügbar sein.
  • Tablet-Hersteller müssen Teile sechs Jahre lang vorhalten, da diese Geräte länger genutzt werden als Smartphones.
  • Die Preise der Ersatzteile müssen veröffentlicht werden und dürfen danach nicht mehr erhöht werden. Auch Reparaturanleitungen müssen verfügbar sein, „zu angemessenen und verhältnismäßigen Gebühren“.
  • Smartphones müssen in einem standardisierten Test (IEC 60068-2-31) 100 Stürze aus einem Meter Höhe ohne Defekt überstehen und gegen Spritzwasser geschützt sein.
  • Akkus von Smartphones und Tablets müssen entweder nach 500 Ladezyklen noch 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen und vom Nutzer austauschbar sein – oder, wenn sie nicht austauschbar sind, 1000 Ladezyklen schaffen. Bei täglichem Laden würde der Akku dann drei Jahre lang kaum nachlassen. Zum Vergleich: Apple gibt an, dass aktuelle iPhone-Akkus nach 500 Zyklen noch mindestens 80 Prozent der Kapazität aufweisen, iPad-Akkus nach 1000 Zyklen.

Die geplanten Anforderungen entsprechen weitgehend den Vorschlägen aus der zugehörigen Vorstudie des Fraunhofer-Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (siehe c’t 3/2021, S. 14). In einigen Punkten geht die Kommission jedoch darüber hinaus. Zum Beispiel stand zunächst eine Update-Pflicht von nur zwei Jahren zur Diskussion.

Das geplante Energielabel soll Umwelteigenschaften auf einen Blick zeigen. Zentrale Komponente ist die von Haushaltsgeräten bekannte Skala von A bis G für die Energieeffizienz. Bei Smartphones und Tablets soll sich die Effizienz aus einem bestimmten Ausdauerwert ergeben, der die Akkulaufzeit ins Verhältnis zur Akkukapazität setzt.

Das Energielabel für Smartphones und Tablets soll Energieeffizienz, Akkulaufzeit und -lebensdauer sowie die Robustheit zeigen.

(Bild: EU-Kommission)

Anders als etwa bei Kühlschränken geht es dabei weniger um den Stromverbrauch beim Nutzer, sondern vor allem um die Langlebigkeit. Die EU-Kommission geht davon aus, dass effiziente Geräte auch eine längere Akkulaufzeit haben, deshalb seltener aufgeladen werden und deshalb der Akku auch langsamer verschleißt.

Außer der Energieeffizienz soll das Energielabel folgende weitere Werte zeigen:

  • Die typische Akkulaufzeit in Stunden.
  • Die Zahl der Ladezyklen, nach denen der Akku noch mindestens 80 Prozent seiner Originalkapazität aufweist. Damit sollen Nutzer Geräte identifizieren, die die Mindestanforderung von 500 beziehungsweise 1000 Zyklen übertreffen.
  • Die IP-Schutzart, also wie gut das Gerät gegen Staub und Wasser geschützt ist.
  • Einen Robustheitswert, der angibt, wie viele Stürze das Gerät ohne Defekt übersteht.
  • Nach Informationen von c’t könnte außerdem ein Punktwert für die Reparierbarkeit auf dem Label angezeigt werden. An einer Berechnungsmethode arbeitet die Kommission bereits.

Verbraucher- und Umweltschützer haben an den Plänen der Kommission wenig auszusetzen. Diese seien "vielversprechend", heißt es zum Beispiel beim europäischen Verbraucherschutzverband BEUC.

Gegenwind kommt, wie nicht anders zu erwarten, von den Herstellern. Der Industrieverband Digitaleurope fordert in einer Stellungnahme, dass die Kommission zahlreiche Punkte entschärft. Zum Beispiel will die Branche Sicherheitsupdates "eher" für drei Jahre liefern, Funktionsupdates für zwei Jahre. Auch die Ersatzteilpflicht geht den Herstellern zu weit. Sie wollen nur Displays und Akkus liefern; andere Teile wie Kameras, Mikrofone, Lautsprecher und Konnektoren würden nur selten ausfallen.

Die Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Akkus hält Digitaleurope für zu ehrgeizig, weil nur wenige Zulieferer Modelle liefern könnten, die 1000 Zyklen schaffen. Der Verband schlägt deshalb eine Übergangsphase mit einer Anforderung von nur 800 Zyklen vor. Das Energielabel lehnt der Verband komplett ab: Die Hersteller bemühten sich ohnehin um eine möglichst hohe Energieeffizienz.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Kommission den Herstellern noch weit entgegenkommt, gilt in Expertenkreisen jedoch als gering. In den Verhandlungen haben noch die Mitgliedsstaaten ein Wörtchen mitzureden, doch diese stehen eher auf der Seite der Kommission. Schließlich stammen alle großen Smartphone-Hersteller von außerhalb der EU.

Die deutsche Bundesregierung will sich in den Gesprächen mit der Kommission sogar für noch strengere Regeln einsetzen: Ersatzteile und Sicherheitsupdates sollten "nach Inverkehrbringen des letzten Gerätes eines Modells sieben Jahre einheitlich verfügbar sein", sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber c’t.

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(cwo)