Umstrittene App-Store-Regeln: Niederländische Regulierer fordern Änderungen

Die Wettbewerbsaufsicht ACM erachtet Apples In-App-Kaufvorgaben angeblich als wettbewerbswidrig. Apple wolle die Entscheidung unter Verschluss halten.

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(Bild: IB Photography/Shutterstock.com)

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Apples App-Store-Vorgaben geraten verstärkt unter Beschuss: Die niederländische Wettbewerbsaufsicht Authority for Consumers and Markets (ACM) erachtet die Vorgaben des Konzerns zur Verwendung der eigenen In-App-Bezahlschnittstelle als wettbewerbswidrig, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag unter Berufung auf informierte Personen berichtet.

Die Regulierer untersuchen den App Store bereits seit zwei Jahren und haben sich dem Bericht zufolge zuletzt auf den Markt für Dating-Apps konzentriert – nach einer Beschwerde der Match Group, die mehrere bekannte Dating-Apps anbietet, darunter auch Tinder. Match hat Apple bereits mehrfach öffentlich wegen der 30-Prozent-Provision kritisiert – man zahle jährlich fast eine halbe Milliarde US-Dollar an Provision an Apple, das sei der größte einzelne Kostenpunkt des Unternehmens.

Die ACM habe Apple ihre Entscheidung schon im vergangenen Monat mitgeteilt und bislang keine Strafe verhängt. Sie fordert aber Änderungen bei Apples In-App-Kaufvorgaben, wie Reuters berichtet. Apple versuche derzeit, die Veröffentlichung der Entscheidung per Verfügung zu blockieren, offenbar läuft noch ein Einspruchsverfahren. Welche Änderungen die Wettbewerbsbehörde im Detail fordert, bleibt vorerst offen.

Apps, die digitale Inhalte verkaufen, müssen dafür Apples In-App-Bezahlschnittstelle verwenden, Apple behält so automatisch bis zu 30 Prozent Provision ein. Den Entwicklern respektive App-Anbietern ist bislang zudem untersagt, Kunden in der App auf externe Kaufmöglichkeiten zu verweisen. Diese Vorgabe weicht Apple nach Einschreiten anderer Regulierungsbehörden und dem Urteil im Fall Epic vs. Apple in den USA aber bereits auf.

Apples Zwang zur Verwendung seiner In-App-Kaufschnittstelle und das Verbot, auf externe Abonnementoptionen zu verlinken, verzerren auch nach Ansicht der EU-Kommission den Wettbewerb – zumindest in Hinblick auf den Musik-Streaming-Markt, in dem Apple selbst als Anbieter präsent ist.

(lbe)