Letzte Meile: Bundesnetzagentur will "Regulierung light" für Glasfaser​

Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom soll – anders als beim Kupfernetz – nicht mehr von vornherein etwa durch eine Preisvorgabe reguliert werden.

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Letzte Meile aus Glas: Abzweigung zum Hausanschluss.

(Bild: heise online/vbr)

Lesezeit: 4 Min.

Neue Glasfasernetze sollen nicht genau so reguliert werden wie die aus dem ehemaligen Monopol der Deutschen Telekom erwachsenen Kupfernetze. Dafür spricht sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem am Montag veröffentlichten Entscheidungsentwurf für die künftigen Rahmenbedingungen der Zugangsregulierung aus. Kernfrage ist, unter welchen Bedingungen andere Telekommunikationsunternehmen Zugang zu von der Telekom verwalteten Teilnehmeranschlussleitungen ("letzte Meile") erhalten können, wenn diese nicht mehr aus Kupfer sind.

Mit der vorgeschlagenen "Regulierung light" für die neuen Gigabit-Netze vollzieht die Bundesnetzagentur einen Paradigmenwechsel. Bisher unterliegen die Telekom-Anschlussleitungen einer ausdifferenzierten sogenannten "ex ante"-Regulierung. Bei Glasfaser will die Regulierungsbehörde nun künftig auf Eingriffe wie eine vorherige Preisvorgabe und spezifische Vorschriften gegen Diskriminierung verzichten. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sprach von einem "großen Schritt". Damit gehe an die Telekom zugleich das Signal, "zügig ihr Glasfasernetz auszubauen".

Die Entgelte, die Anbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen laut dem Entwurf der Regulierungsbehörde so nur noch bei Auffälligkeiten im Nachhinein überprüft werden. Den diskriminierungsfreien Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom will die BNetzA durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem Prinzip der "Gleichwertigkeit des Zugangs" (Equivalence of Input – EoI) absichern.

Dieser neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch dem früheren Monopolisten selbst zur Verfügung stehen. Dadurch könnten Wettbewerber etwa dieselben Datenbanken zur Information über Anschlüsse und dieselben Technikerressourcen für Bereitstellungen und Entstörungen nutzen. Das Risiko eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung soll damit deutlich reduziert werden.

Um den Glasfaserausbau bestmöglich zu fördern, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Dadurch sollen unnötige Tiefbaukosten vermieden und der Netzausbau beschleunigt werden. Die Entgelte für den Leerrohrzugang unterliegen dem Vorhaben nach aber wie bislang der Genehmigung.

Die Regulierung der Kupfernetze will die Behörde im Wesentlichen beibehalten. Neu ins Spiel bringt sie hier eine Pflicht für die Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und ihre Pläne vorzulegen. Die BNetzA will der Telekom keine Vorgaben machen, ob und wann sie Teile des Kupfernetzes abschalten muss. Der Technologiewechsel sei "ein komplexer unternehmerischer Prozess", in den die Behörde nicht eingreifen dürfe.

Die im Frühjahr erfolgten langfristigen Einigungen zwischen der Telekom mit ihren größten Nachfragern erstreckten sich auch auf das Kupfernetz, begründet die Behörde ihren Kurs, der sich bereits 2019 weitgehend abzeichnete. Die Verträge bildeten zugleich eine für beide Seiten erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang auf Glasfasernetze. Angesichts der Vereinbarungen könne eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen.

Die neuen Instrumente will die BNetzA möglichst bald "unmittelbar zur Anwendung bringen". Starttermin könnte das Inkrafttreten weiter Teile der umstrittenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 1. Dezember sein. Interessierte Parteien können vorher bis zum 15. November aber noch schriftlich Stellung nehmen. Am 3. November soll zudem eine öffentliche Anhörung vor der Beschlusskammer der Behörde stattfinden.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) reagierte vorsichtig positiv auf die Ankündigung. Der Entwurf sei "für die Zukunft des Digitalstandorts Deutschland von großer Bedeutung", erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die damit verknüpften "vielen Chancen" für den Breitbandausbau etwa durch den sinnvollen EoI-Maßstab könnten aber nur verwirklicht werden, "wenn die Bundesnetzagentur eine extrem konsequente und schlagkräftige Missbrauchskontrolle betreibt". Nur so könne der Wettbewerb abgesichert bleiben.

Die aktuelle Dynamik beim Glasfaserausbau dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die BNetzA die Telekom bei Kupfer und Glasfaser als marktbeherrschenden Unternehmen einschätze, unterstreicht die Allianz der Wettbewerber. Der Verweis auf die unlängst erfolgten langfristigen Übereinkünfte zwischen der Telekom mit ihren größten Nachfragern trage nicht. Daraus lasse sich nicht direkt eine einvernehmliche Einigung auf marktkonforme Preise ableiten. Die Verträge seien auch "unter dem Eindruck fehlender Regulierung und nicht wirklich auf Augenhöhe zustande gekommen".

(vbr)