Online-Kurse: App-Anbieter müssen bald Provision an Apple zahlen

Online-Veranstaltungen müssen auf iPhones künftig über Apples In-App-Bezahlschnittstelle abrechnen – sonst droht der Rauswurf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen

(Bild: antoniodiaz/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apples Gnadenfrist für Online-Kurse läuft aus: Ab dem 31. Dezember 2021 müssen per iPhone-App verkaufte und gehaltene Kurse sowie Veranstaltungen generell Apples In-App-Bezahlschnittstelle (In-App Purchase – IAP) integrieren. Apple behält dadurch automatisch bis zu 30 Prozent des Umsatzes als Provision ein. Die neue Regel gilt für sämtliche in Echtzeit gehaltene App-Kursangebote, die sich an mehrere Teilnehmer richten – "Einer-an-Wenige und Einer-an-Viele", wie Apple gegenüber Entwicklern mitteilte.

Sollte die In-App-Kaufschnittstelle nicht bis zum 31. Dezember in neue und bestehende Apps mit entsprechenden Kursangeboten integriert worden sein, werden die Apps nicht länger im App Store zugelassen, warnt der Konzern. Regelwidrige Apps können dann praktisch nicht mehr auf iPhones und iPads angeboten werden. Manche Anbieter dürften die Provision an ihre Kunden durchreichen und entsprechend die Preise für ihre Online-Kurse in ihrer iPhone-App nach oben korrigieren.

Der Verkauf digitaler Inhalte muss in iOS-Apps seit jeher über Apples Bezahlschnittstelle erfolgen. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie machten im vergangenen Jahr viele Veranstalter ihre ursprünglichen Vor-Ort-Events zu Online-Events – etwa Yogakurse oder Fortbildungsangebote – und rannten unmittelbar in Apples Vorgaben zu In-App-Käufen.

Auch große Unternehmen wie Airbnb gerieten mit Apple aneinander und wandten sich im Anschluss mit Beschwerden an Regulierungsbehörden. Apple richtete daraufhin eine Gnadenfrist ein, die den Veranstalter bislang erlaubt, die Kurse direkt abzurechnen. Man habe die Frist zweimal verlängert, um Firmen zu unterstützten und Zeit für die Anpassung ihrer Apps zu geben, um sich den "lange gültigen In-App-Bezahl-Regeln" zu fügen, erläuterte Apple.

Ausgenommen von der Regel bleiben "Echtzeit-Angebote von Person-zu-Person", wie das Unternehmen nun nochmals betonte. Darunter fallen etwa Nachhilfe für Schüler, Online-Arztbesuche oder Einzel-Fitnesstraining. Diese Angebote dürfen also weiterhin eigene Bezahlmethoden in Apps anbieten.

Um Apples Vorgaben zu In-App-Käufen längst ein großer Streit entbrannt: Entwickler wie Großkonzerne laufen Sturm gegen die Regeln, Regulierer prüfen die Vorgaben. Apple pocht darauf, einen Besitzanspruch auf alle In-App-Umsätze in iOS zu haben. In den USA könnte der Konzern bald gerichtlich gezwungen sein, Links und Buttons in Apps zuzulassen, die auf externe Bezahlmöglichkeiten verweisen können – dagegen kämpft Apple derzeit.

(lbe)