Digital Markets Act: EU-Abgeordnete stimmen für interoperable Messenger

Der Binnenmarktausschuss hat die Position des EU-Parlaments zum Gesetz für digitale Märkte abgesteckt, mit dem Torwächter strenger reguliert werden sollen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 243 Kommentare lesen

(Bild: kb-photodesign/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Auf große Online-Plattformen mit essenziellen Diensten wie Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft, Airbnb und Booking.com mit einer Marktkapitalisierung von über 80 Milliarden Euro kommen deutlich schärfere Wettbewerbsauflagen zu. Diesen Kurs unterstützte der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im EU-Parlament am Dienstag.

Mit einem neuen kartellrechtlichen Instrument sollen dominante "Gatekeeper" im Netz demnach davon abgehalten werden, unfaire Praktiken auszuüben. Laut der Linie der Abgeordneten für den geplanten Digital Markets Act (DMA), die noch formell in einer Plenarsitzung des Parlaments Mitte Dezember bestätigt werden muss, sollen "Torwächter" ihre Messenger-Dienste und andere Begleitprodukte wie News-Feeds bei sozialen Netzwerken künftig interoperabel gestalten.

So könnten dann Nachrichten etwa zwischen WhatsApp, Signal, Facebook Messenger und Threema ausgetauscht werden; ebenfalls könnten Timelines auf Twitter auch mit Beiträgen etwa aus Instagram und Facebook bestücken werden. Es sollte allen Anbietern gleichwertiger zentraler Plattformdienste gestattet werden, sich mit "nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten" oder sozialen Netzwerkservices der Gatekeeper auf Antrag hin kostenlos "zusammenzuschalten", heißt es in den gebilligten Kompromissanträgen.

Diese Verknüpfung müsse zu den Bedingungen und in der Qualität erfolgen, die dem Torwächter zur Verfügung stehen oder von ihm genutzt werden. Dabei sei ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Eingeschlossen sein sollen "Funktionen wie Text, Video, Sprache und Bild", bei Social Media etwa "Beiträge, Likes und Kommentare".

Es gehe darum, mit Interoperabilität auf grundlegender Basis bei Torwächtern "Flaschenhälse" zu öffnen, betonte Berichterstatter Andreas Schwab (CDU) nach der Abstimmung. Spezialfunktionen von deren Diensten sollten aber erhalten bleiben. Dies sei technisch machbar: Entsprechende Programmierschnittstellen bestünden bereits, würden bislang aber kaum genutzt. Bei sozialen Netzwerken solle die Kommission zudem zunächst entsprechende Standards festlegen.

Generell werde es letztlich Aufgabe der EU-Kommission sein, Gatekeeper mit dominanter Marktposition zu benennen. Im Streit über ein Verbot personalisierter Reklame hat der Ausschuss entschieden, dass die Nutzer – wie schon in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen – in eine zielgerichtete Kundenansprache vorab einwilligen müssen. In den Erwägungsgründen erläutert er, dass die Daten Minderjähriger nicht für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Dies soll auch für besonders sensible Informationen etwa zu religiösen und politischen Einstellungen, ethnischer Herkunft, Gesundheit oder zur sexuellen Orientierung gelten.

Gatekeeper müssen es den Endnutzern laut dem Kompromiss zudem gestatten und sie technisch in die Lage versetzen, voraufgespielte Softwareanwendungen auf ihrem Kernplattformdienst wie einem Betriebssystem einfach zu deinstallieren und die Standardeinstellungen zu ändern. Ausgenommen sind Programme, "die für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts wesentlich sind und die technisch nicht von Dritten auf eigenständiger Basis angeboten werden können".

Allianzen kleinerer Unternehmen und einzelne Firmen wie der Mail- und Messaging-Anbieter Proton hatten ein noch weitergehendes Verbot vorinstallierter Apps – zumindest für Kernanwendungen – gefordert. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) drängte am Montag noch auf eine Pflicht zur Geräteneutralität, offene Standards für Interoperabilität und eine Möglichkeit für "Side-Loading". Nutzer sollten Dateien und Programme also aus anderen Quellen als den App-Stores etwa von Apple und Google installieren können.

Soweit wollten die Volksvertreter aber nicht gehen. Unter die allgemeinen DMA-Vorgaben sollen ihnen zufolge neben Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Marktplätzen auch Sprachassistenten wie Alexa und Siri, Browser sowie vernetzte Fernseher fallen. Diesen Kurs verfolgt auch der EU-Rat, der seine Position am Donnerstag beschließen will.

Zudem könnte die EU-Kommission "Killer-Übernahmen" künftig untersagen. Dabei werden Konkurrenten gezielt aufgekauft, um ihre Technologie aus dem Wettbewerb zu nehmen. Die Sanktionen bei Verstößen wollen die Abgeordneten deutlich erhöhen: Geldstrafen sollen sich auf mindestens vier und maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes belaufen. Apple etwa könnte damit eine Strafe von bis zu 64 Milliarden Euro drohen.

(axk)