Abgas-Betrug: BGH klärt Ansprüche gegenüber Händlern

Neuwagen-Käufer müssen nicht zwangsläufig ein Software-Update akzeptieren, um die Abgasnachbehandlung auf einen rechtlich einwandfreien Stand zu bringen.

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VW Dieselmotoren

Der Betrug bei der Abgasnachbehandlung hat Volkswagen Milliarden gekostet.

(Bild: Volkswagen)

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Von
  • dpa

Diesel-Käufer, die mit ihrem Autohaus um den Austausch eines vom VW-Abgasbetrug betroffenen Neuwagen streiten, bekommen Rückenwind aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Händler solche Kunden nicht ohne Weiteres auf das sehr viel günstigere Software-Update verweisen können. Neuwagen-Käufer hätten in den ersten zwei Jahren ein Recht darauf, dass ein Mangel "vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt" werde. Befürchte der Kunde Folgeschäden durch das Update, sei es am Händler, solche Zweifel vor Gericht auszuräumen. Gegebenenfalls müsse ein Sachverständiger zurate gezogen werden. (Az. VIII ZR 190/19)

Im konkreten Fall geht es um einen VW Caddy, von dem es inzwischen nur noch das deutlich teurere Nachfolgemodell gibt. Hierzu entschieden die Richterinnen und Richter, dass der Käufer einen Teil der Preisdifferenz möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen muss. Das Oberlandesgericht Braunschweig muss nun unter anderem noch die Listenpreise abgleichen. Die zu diesem Punkt entwickelten Kriterien gelten nicht nur im Dieselskandal, sondern für alle Käufer von Neuwagen.

Wegen der Manipulation der Abgasnachbehandlung des VW-Dieselmotors EA189 streiten laut Volkswagen nur noch sehr wenige Käufer mit ihrem Autohändler. Es gebe noch eine niedrige zweistellige Zahl an Verfahren. Die meisten Betroffenen haben Volkswagen als Hersteller wegen systematischer Täuschung auf Schadenersatz verklagt.

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(mfz)