US-App-Store: Apple erwirkt teilweisen Aufschub für Epic-Verfügung

Apple muss Regeln seines US-App-Stores vorerst nicht lockern. Das von Epic erwirkte Unterlassungsurteil wird teilweise ausgesetzt.

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Schild "Strictly Prohibited - Please Cooperate Thank you"

Künstlerische Darstellung einer Fahne mit güldenem Apfel

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Juristischer Etappensieg für Apple: Der Konzern darf App-Betreiber in den USA vorerst weiter dazu zwingen, die teure Bezahlschnittstelle des App-Stores zu verwenden. Das hat ein US-Bundesberufungsgericht am Mittwoch in letzter Minute entschieden. Eigentlich sollte am Donnerstag ein von Epic erwirktes Unterlassungsurteil greifen, die App-Betreiber erlaubt hätte, Links auf alternative Zahlungswege zu setzen.

Das Unterlassungsurteil aus dem September entstammt dem Verfahren Epic vs. Apple, das am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kalifornien anhängig ist (Az. 4:20-cv-05640). Laut dem Urteil sollte Apple sein Verbot alternativer Bezahlverfahren sowie das Verbot, direkt mit App-Nutzern in Kontakt zu treten, ohne dass Apple mitlesen kann, aussetzen.

Das Bundesbezirksgericht hatte in dem Verfahren entschieden, dass Apples Bestimmungen zwar nicht gegen Monopolrecht des Bundes, wohl aber gegen ein kalifornisches Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verstoßen dürften. Neben Apple hat auch Epic dagegen Rechtsmittel eingelegt. Ein endgültiges Urteil gibt es zu diesen Fragen noch nicht, da das Berufungsverfahren noch nicht durchgeführt wurde.

Am Mittwoch hat das zuständige Bundesberufungsgericht für den neunten Gerichtsbezirk (Az. 21-16506, 21-16695) nun jenen Teil des Unterlassungsurteils ausgesetzt, der App-Betreiber einen Anspruch auf alternative Bezahlverfahren eingeräumt hätte. Sie müssen also weiterhin über den App-Store abrechnen und dabei bis zu 30 Prozent an Apple abliefern.

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Wirkung entfaltet jedoch der zweite Teil des Unterlassungsurteils: Damit ist es Betreibern von iOS-Apps ab sofort gestattet, mit US-Usern auf anderen Wegen als über die App zu kommunizieren, wenn die User freiwillig Kontaktdaten dafür zur Verfügung gestellt haben.

Juristisch begründet das Berufungsgericht die teilweise Aussetzung damit, dass Apple erstens irreparabler Schaden drohe, und dass Apple zweitens erhebliche Zweifel an der Grundlage der Entscheidung des Bundesbezirksgerichts geschürt habe.

Dabei geht es um die Frage, ob es juristisch möglich ist, dass das Verhalten Apples nach dem kalifornischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unfair gegenüber Verbrauchern sein kann, wenn es gleichzeitig erklärter Maßen keinen Verstoß gegen Bundesmonopolrecht darstellt. Vor 20 Jahren hat ein Berufungsgericht des Staates Kalifornien in einem anderen Fall nämlich entschieden, dass so eine Konstellation nicht möglich sei (California Court of Appeal, Chavez v. Whirlpool Corp).

Apple selbst steht zudem auf dem Standpunkt, dass eine erzwungene Zulassung alternativer Bezahlverfahren wenig an den abzuführenden Gebühren ändere: Apple will seine Provision für In-App-Käufe so oder so eintreiben – egal, ob es am Bezahlvorgang beteiligt ist oder nicht.

Update 10.11.2021 19:33 Uhr: Es handelt sich nicht um eine Einstweilige Verfügung sondern um ein Unterlassungsurteil.

(ds)