Tesla: US-Verkehrssicherheitsbehörde untersucht Spielefunktion

Drei Spiele sind mit einem Softwareupdate auf Teslas gelangt, die auch während der Fahrt gespielt werden können. Das untersucht nun die US-Behörde NHTSA.

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Solitaire auf einem Tesla-Touchscreen.

(Bild: "Mother Frunker" auf Youtube)

Lesezeit: 2 Min.

Weil Fahrer eines Teslas während der Fahrt Videospiele spielen können, hat die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA nun eine offizielle Untersuchung eröffnet. Die Abteilung zur Untersuchung von Fahrzeugdefekten (ODI) des National Highway Traffic Safety Administration befürchtet, die Fahrer könnten abgelenkt werden und das Unfallrisiko erhöht werdern. Nun will sie die Funktion "vorläufig bewerten".

In der Untersuchung geht es um die Tesla-Modelle Model 3, S, X und Y der Baujahre 2017 bis 2022, heißt es in einer Mitteilung der NHTSA (PDF). Ihrem Office of Defects Investigation sei berichtet worden, dass die Gameplay-Funktion auf dem zentralen Touchscreen am Armaturenbrett, der von den Vordersitzen aus sichtbar sei, während der Fahrt aktiviert werden könne.

Das ODI habe einen Bericht eines Tesla-Besitzers (Vehicle Owner Questionnaire, VOQ) erhalten, in dem die Gameplay-Funktion beschrieben und in dem bestätigt werde, dass diese Funktion seit Dezember 2020 in Tesla-Fahrzeugen mit "Passenger Play" verfügbar sei. Zuvor sei das Gameplay nur aktiviert gewesen, wenn das Fahrzeug stand. Das ODI will nun bewerten, wie groß das Ablenkungspotenzial "Passenger Play" für die Fahrer ist und will dabei die Spielhäufigkeit und Nutzungsszenarien einbeziehen. Von Tesla liegt dazu noch keine Stellungnahme vor.

Im Laufe eines Updates, das over the air auf die Fahrzeuge gespielt wurde, seien drei Spiele in die Teslas gelangt, berichtete die New York Times, nachdem die NHTSA erste Besorgnis geäußert hatte: das Ballerspiel Sky Force Reloaded, das Kartenlegespiel Solitaire und das Strategiespiel The Battle of Polytopia. Wer ein Spiel spielen will, muss per Fingerdruck bestätigen, nicht der Fahrer zu sein.

In der deutschen Straßenverkehrsordnung ist unter Paragraf 23 festgelegt, dass ein Fahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Unterhaltung, Information oder Organisation nur benutzen darf, wenn das Gerät dafür nicht aufgenommen und gehalten wird. Zur Nutzung des Geräts dürfen Fahrende ihren Blick nur kurz vom Straßengeschehen abwenden und eine Freisprecheinrichtung oder eine Vorlesefunktion nutzen. In vielen Autos wird in Deutschland zum Beispiel die Fernsehfunktion abgeschaltet, wenn die Zündung betätigt wird.

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(anw)