100 Millionen für App-Entwickler: Anwälte erläutern, wer Geld von Apple bekommt

Der iPhone-Konzern hatte sich mit klagenden Developern verglichen. Die kriegen nun wegen App-Store-Wettbewerbsverzerrung bis zu 30.000 US-Dollar pro Nase.

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iPhone im Grünen – genauso grün wie Dollarscheine.

(Bild: Photo by Vựa Táo on Unsplash)

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Apples außergerichtliche Einigung mit einer Gruppe von Entwicklern führt nun erstmals zur Auszahlung von Barem: Die Rechtsbeistände im Fall Cameron et al v. Apple (Case-No. 4:19-cv-03074-YGR) haben auf einer Website Details publiziert, wie die bis zu 100 Millionen US-Dollar betragende Entschädigungssumme verteilt wird. Apple hatte sich im vergangenen Sommer verglichen, nachdem eine private Monopolklage wegen umstrittener Handlungen Apples im App Store angestrengt worden war. Ein solcher Vergleich kommt stets ohne das Eingeständnis von Schuld.

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Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob Apple Entwicklern etwa verbieten darf, ihre App-Store-Kunden per E-Mail über günstigere Preise außerhalb der Apple-Infrastruktur zu informieren. Dieses "Schweigegebot" ist mittlerweile aufgehoben, auch wenn die Developer es nach wie vor nicht einfach haben, ihre Nutzer zu erreichen. Ein Verweis beispielsweise auf billigere Abos im Web bleibt in den Apps selbst untersagt, um Apples In-App-Bezahlschnittstelle nicht zu gefährden, über die das Unternehmen seine Provision verdient.

Der Vergleich soll nun die erzielte Strafsumme möglichst gerecht verteilen. Sie steht allerdings nur amerikanischen Entwicklern zu. Laut der Website der Kläger, die zur Koordinierung aufgebaut wurde, liegen die Zahlungen zwischen 250 und 30.000 Dollar. Dabei kommt es darauf an, welche Umsätze über den jeweiligen Entwickler-Account gemacht wurden. Eine Zahlung erhalten zudem nur Developer, deren App Geld gekostet hat und die im Zeitraum zwischen 2015 und 2021 verfügbar war.

Die maximale Umsatzsumme darf zudem nicht über einer Million Dollar liegen – dies ist auch die Preisgrenze, die Apple selbst im Rahmen seines "App Store Small Business Program" zieht, über das man 15 statt 30 Prozent Provision abgeben muss, wenn man zu den kleineren Entwicklern zählt. Wer im Rahmen des Verfahrens Geld von Apple erhält, darf den Konzern wegen des Vorfalls nicht mehr selbst verklagen. Alternativ kann man dem Vergleich auch widersprechen oder vor dem Gericht eine Aussage bei der finalen Genehmigung des Vergleichs am 7. Juni verlangen.

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Apple hatte mit der außergerichtlichen Einigung einen der vielen rechtlichen Kriegsschauplätze rund um seine umstrittene App-Store-Politik befriedet. Der Konzern streitet sich unter anderem weiter mit dem Spieleriesen Epic Games und wird weltweit von diversen Kartellwächtern eigenen Verfahren unterzogen – darunter auch in Europa. Dabei geht es stets um die Frage, ob Apple im App Store ein widerrechtliches Monopol hat. (bsc)