Verleumdung von Grünen-Politikerin: Facebook-Nutzer erhält Bewährungsstrafe

In einem Facebook-Post verbreitete ein Nutzer ein gefälschtes Zitat der Politikerin und beleidigte sie. Ein Gericht verhängt eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.

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(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)

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Ein Gericht in Rheinland-Pfalz hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil er die damalige Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, auf Facebook verleumdet und beleidigt hat. Zudem muss der Mann die Prozesskosten tragen. Das berichtet (unter anderem) das RedaktionsNetzwerk Deutschland, das sich auf vorliegende Gerichtsakten beruft.

Zunächst hatte der 58-jährige Mann in einem Facebook-Beitrag vom Dezember 2020 Göring-Eckardt ein falsches Zitat zugeschrieben, berichtet das RND. Dabei ging es um sexuelle Übergriffe während eines Volksfestes 2017 in Baden-Württemberg. Die angebliche Äußerung der Politikerin sollte eine positive Haltung gegenüber straffällig gewordenen Flüchtlingen zeigen und gehört zu einer großen Zahl gefälschter Aussagen bekannter Personen, die in den sozialen Medien häufig kursieren und nur selten richtiggestellt werden. Dass solche Zitate falsch sind, lässt sich leicht durch Recherchen im Netz nachprüfen. Auch bemühen sich verschiedene Organisationen um Richtigstellung, etwa das Recherchezentrum Correctiv.

Andere Facebook-Nutzer wiesen den Mann auf das gefälschte Zitat hin, dennoch löschte er es nicht. Diese Nutzer traten teilweise als Zeugen im Prozess auf. Der Verurteilte äußerte daraufhin – trotz dieser Hinweise und aufbauend auf dem falschen Zitat – sein Missfallen gegenüber Göring-Eckardt in einer persönlichen Ansprache und einer beleidigenden sexuellen Aufforderung. Vor Gericht behauptete der Mann, er sei auf das gefälschte Zitat selbst "reingefallen"; außerdem gab er an, seine Formulierung "Beine breit machen" gegenüber der Grünen-Politikerin sei gar nicht sexuell gemeint gewesen. Facebook hat den Post inzwischen gelöscht.

Doch den Behauptungen des Mannes folgte das Amtsgericht Bernkastel-Kues nicht und verurteilte ihn wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens in Tateinheit mit einer Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die es wegen fehlender Vorstrafen zur Bewährung aussetzte. Der Mann ist damit vorbestraft. Das Gericht befand sein Handeln als vorsätzlich, er habe versucht, Göring-Eckardt in ihrer Ehre herabzusetzen.

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Ein Sprecher der Grünen-Politikerin begrüßte das Urteil wegen seiner abschreckenden Wirkung. Hass und Beleidigung seien keine Meinung, demokratische Werte müssten auch im digitalen Raum gelten, äußerte er gegenüber dem RND. Wer erfundene Zitate wider besseres Wissen verbreite und andere beleidige, wolle keinen aufrichtigen Diskurs, sondern diffamieren.

Fälle wie dieser dürften in nächster Zeit vermehrt vor Gericht landen, denn ab dem 1. Februar gilt eine neue Gesetzeslage: Ein verschärftes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zwingt ab diesem Datum Betreiber von Kommunikationsplattformen sowie sozialer Medien dazu, alle Informationen zur strafrechtlichen Verfolgung vorzuhalten und an die Behörden herauszugeben.

Darüber hinaus müssen diese Firmen strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr bloß löschen, sondern ergänzend dazu unaufgefordert ans Bundeskriminalamt (BKA) melden – zusammen mit aussagekräftigen Daten zur Identifizierung der Nutzer. Das BKA rechnet mit bis zu 250.000 Meldungen jährlich, aus denen sich womöglich bis zu 150.000 Strafverfahren entwickeln könnten.

(tiw)