EU-Kommission holt Meinungen zur Nutzung von Fahrzeugdaten ein

In der EU sollen Nutzer mehr Informationen über die von ihnen erzeugten Daten erhalten. Wie das bei Fahrzeugen passieren könnte, erfragt die Kommission nun.

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(Bild: ADAC)

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Die EU-Kommission plant in seinem Datengesetz, die Nutzung von Daten zu regeln, die von Fahrzeugen generiert werden. Sie hat nun eine Konsultation in Gang gesetzt, in der die Öffentlichkeit ihre Meinung dazu abgeben kann. Am Ende sollen wettbewerbsfreundliche EU-Vorschriften für Dienstleistungen herauskommen, die Fahrzeugdaten wie zum Beispiel Reparatur und Wartung, Car-Sharing, Mobilität als Dienstleistung und Versicherungen betreffen.

Die groben Pläne für das Datengesetz hatte die EU-Kommission im Februar dieses Jahres vorgestellt, mit der Konsultation soll es um die Belange von Fahrzeughaltern verfeinert werden. Insgesamt strebt die Kommission an, dass jeder EU-Nutzer grundsätzlich auf alle Informationen zugreifen kann, zu deren Erzeugung er beigetragen hat.

"Der Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen ist entscheidend für die Entwicklung innovativer datengesteuerter Mobilitätsdienste", erläutert die EU-Kommission (PDF). Auch Behörden benötigten Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen, um den CO₂-Ausstoß, die Einhaltung der Vorschriften zu Schadstoffemissionen oder die technische Überwachung zu kontrollieren. Nun generierten Fahrzeuge zwar sehr große Mengen an Daten, doch sei der Zugang zu diesen derzeit begrenzt und nicht standardisiert. Gleichzeitig dürften durch den Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen nicht Cybersicherheit, Verkehrssicherheit, geistiges Eigentum oder Datenschutz gefährdet werden.

Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist in Bezug auf Reparaturdaten und On-Board-Diagnosesysteme (OBD) seit 2007 auf EU-Ebene geregelt. So soll ein fairer Wettbewerb auf dem Anschlussmarkt für Reparaturen und Wartung sichergestellt werden. Seither habe sich der Markt für vernetzte Fahrzeuge weiterentwickelt, bereits 2018 seien mehr als 85 Prozent aller neuen PKW drahtlos vernetzt gewesen, schreibt die EU-Kommission.

Die Kommission spricht dabei den Fernzugang zu Fahrzeugdaten an. Sie würden auch den Fernzugriff auf Funktionen wie Fernentriegelung der Türen bei Carsharing gestatten oder damit könnten von Diagnoseprogrammen ausgelöst werden. Dank dieses Fernzugriffes könnten Ferndiagnosen erstellt, aber auch neue Dienste, etwa Mobilität als Dienstleistung oder nutzungsabhängige Versicherungsverträge ("Pay as you drive"), angeboten werden, erläutert die EU-Kommission.

Parallel zur zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen würden neue digitale Dienstleistungen wie intelligentes Laden und bidirektionales Laden angeboten, die die optimale Integration des Fahrzeugs in das Stromsystem erleichtern. Diese Dienste können nach Meinung der Kommission nur geleistet werden, wenn die Strommarktteilnehmer Zugang zu den Fahrzeugdaten und dem Batteriemanagementsystem haben.

Die EU-Kommission will Nutzern und Nutzerinnen das Recht einräumen, Fahrzeugdaten einzusehen und diese an Dritte weiterzugeben. Es kann aber sein, dass die bisher geplanten Bestimmungen nicht ausreichend detailliert sind. Auch könnten sektorübergreifende Rechtsvorschriften der Sache nicht gerecht werden, weil sich die Daten der unterschiedlichen Fahrzeugmarken und auch ihre Zugangsarten sowie Sicherheitsvorkehrungen unterscheiden, meint die EU-Kommission.

Das geplante Datengesetz könnte daher durch Klauseln ergänzt werden, durch die Daten standardisiert werden und sichergestellt wird, dass nicht nur auf Daten, sondern auch auf Fahrzeugfunktionen und -ressourcen zurückgegriffen werden kann. Hinzu kommen könnten Vorschriften, "die einen wirksamen, diskriminierungsfreien und sicheren Zugang und damit einen fairen Wettbewerb insbesondere auf Anschlussmärkten und bei Mobilitätsdiensten garantieren", schreibt die EU-Kommission.

An dieser Konsultation können sich alle Personen sowie Organisationen beteiligen. Die Kommission möchte bis zum 21. Juni 2022 Beiträge von einem breiten Spektrum von Interessenträgern einholen, von Behörden, Fahrzeugnutzern, darunter private Nutzer und professionelle Fuhrparkeigentümer/-betreiber, Fahrzeughersteller, Komponentenanbieter, Anbieter von fahrzeugbezogenen und Mobilitätsdienstleistungen, einschließlich unabhängiger Dienstleister, Strommarktteilnehmer, Ladenetzbetreiber, Verbraucher- oder Datenschutzorganisationen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.

(anw)