Neuer Universaldienst: Recht auf "schnelles" Internet verzögert sich​

Die Bundesregierung wollte die "Verordnung für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" am Mittwoch beschließen, doch es gibt noch Streit.​

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Glasfaser-Baustelle

(Bild: c't/ea)

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Die Bundesbürger und Bundesbürgerinnen werden von ihrem gesetzlich bereits verbrieften Anspruch auf "schnelles" Internet wohl erst verspätet Gebrauch machen können. Das Bundeskabinett sollte laut seinem heise online vorliegenden Zeitplan vom 1. April eigentlich an diesem Mittwoch die zugehörige "Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" verabschieden. Doch daraus ist nichts geworden, da vor allem die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplanten Ausnahmen zwischen den Ministerien noch umstritten sind.

Die Regulierungsbehörde muss den Anspruch für den erweiterten Universaldienst, der mit der jüngsten, Anfang Dezember in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verknüpft ist, bis 1. Juni in einer Rechtsverordnung konkretisieren. Ihr Entwurf vom März sieht eine Downloadrate von mindestens 10 MBit/s, eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,3 MBit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden vor. Das liegt unter den Erwartungen des Bundestags, der die geforderte Leistung zunächst "durch ein 30-MBit-Produkt erreicht" sah.

Zusätzlich will die BNetzA "ausnahmsweise" eine niedrigere Bandbreite und eine schlechtere Latenz zulassen können, "wenn insbesondere die Höhe der voraussichtlichen Kosten von Anschluss und Telekommunikationsdienst sowie geografische Besonderheiten dies begründen". Breitbandverbände halten dies für unerlässlich, vielen Abgeordneten und Verbraucherschützern stößt die Klausel aber zusätzlich übel auf.

Die Verordnung, die noch den Bundesrat passieren und mit dem Digitalausschuss des Bundestags abgestimmt werden muss, soll nun laut "Handelsblatt" am 27. April oder 4. Mai durchs Kabinett gehen. Die Volksvertreter wollen zudem noch eine Anhörung durchführen und den Entwurf "ordentlich" beraten. Der Starttermin zum 1. Juni steht so in den Sternen.

(vbr)