Anwalt von Jörg Tauss fordert Einstellung des Verfahrens

Jan Mönikes, der den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vertritt, sieht in den Äußerungen der Karlsruher Generalstaatsanwältin an der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft lediglich eine "Kritik in der B-Note".

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Der Rechtsanwalt Jan Mönikes, der den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vertritt, lässt kaum ein gutes Haar an den Äußerungen der Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel über die Öffentlichkeitsarbeit des Oberstaatsanwalts Rüdiger Rehring. Dieser hatte dem Boulevardblatt "Bild" offenbart, Anklage gegen Tauss wegen Kinderpornografie zu erheben. Dies hatte Hügel als "ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt" kritisiert. Das wiederum stößt auf Mönikes' Unmut. Er meint, es sei zwar gut, dass sich Hügel mäßigend in den Fall einmische. Andererseits belasse es die Generalstaatsanwältin bei einer "Kritik in der B-Note".

Hügel sei selbst Teil des Problems, da die Generalstaatsanwältin gegenüber der Presse erklärt habe: "Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren." Damit meinte die Generalstaatsanwältin Tauss' Behauptung, er sei wegen seiner Recherchen als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene zum Besitz des strafbaren Materials befugt gewesen. Allerdings habe Hügel auch eingeräumt, das dies eine "Rechtsfrage" sei, die vor Gericht geklärt werden müsse. Mönikes kommentiert: "Wenn es eine Rechtsfrage ist, dann ist es eben keine 'falsche Information,' die die Staatsanwaltschaft berechtigt hätte, Jörg Tauss in den vergangenen Monaten wie eine Sau durch das mediale Dorf zu treiben."

Wegen der kritischen Berichterstattung über die "Verurteilung via 'Bild'" habe die Generalstaatsanwältin lediglich die Art der Staatsanwaltschaft kritisiert, in der Sache aber nichts dazugelernt, mein Mönikes. Hügel, die nächste Woche zur Präsidentin des OLG Karlsruhe berufen werden soll, gebiete Rehring nicht Einhalt. Dieser gebe inzwischen sogar die Termine an die Presse heraus, nach dem seiner Meinung nach der Immunitätsausschuss des Bundestages an diesem Fall mitwirken soll. "Da Herr Rehring inzwischen selbst einräumt, Jörg Tauss vorverurteilt zu haben, reichen schlechte B-Noten nicht", meint Mönikes und appelliert an die Generalstaatsanwältin: "Dieses unerträgliche Verfahren gehört schlicht sofort eingestellt."

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(anw)