Staatsanwaltschaft mit neuen Vorwürfen in der Mannesmann-Affäre
Mit einer neuen rechtlichen Bewertung bringt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Beschuldigten in der Mannesmann-Affäre in Bedrängnis.
Mit einer neuen rechtlichen Bewertung habe die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Beschuldigten in der Mannesmann-Affäre in Bedrängnis gebracht, berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Die Abfindungen für Ex-Konzernchef Klaus Esser und Kollegen seien keine Prämien für Leistungen, die mit anderen Managergehältern verglichen werden könnten. Daher könne man sie nicht mit herkömmlichen Abfindungen vergleichen. Und deshalb greife die Argumentation der Verteidiger nicht, nach der bei der Genehmigung der millionenschweren Abfindungen der Ermessensspielraum nicht überschritten worden sei.
Vielmehr handele es sich um Prämien für kooperatives Mitwirken bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone. Die Aufsichtsratsbeschlüsse seien somit nicht im Interesse des Unternehmens, sondern ausschließlich im Interesse der Begünstigten erfolgt. Insgesamt flossen nach der Übernahme von Mannesmann rund 250 Millionen Mark an Prämien und Abfindungen an Manager und Pensionäre. Außerdem haben die Ermittler Belege für Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an ehemalige Orange-Manager gefunden.
Derweil hat der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser in einem Gespräch mit der Zeitung Welt am Sonntag (WamS) heftige Kritik am nordrhein-westfälischen Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) geübt. Esser hatte im Zusammenhang mit den gegen ihn gerichteten Ermittlungen Ende Juli das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Dieckmann kenne die Klage noch nicht, halte sie aber schon für unbegründet, zitiert die WamS Esser. "Außerdem ist der Minister in dieser Sache nicht Richter, sondern Beklagter. Ob die Klage begründet ist, entscheidet nun ein unabhängiges Gericht", sagte Esser weiter.
In seiner 235 Seiten dicken Klageschrift wirft Esser mit einer Amtshaftungsklage dem Generalstaatsanwalt Lothar Sent vor, seine Amtspflicht zu verletzen. Gegen Esser werde ohne einen konkreten Verdacht ermittelt und die Ermittlungen würden verschleppt, anstatt sie einzustellen. Wegen "massiver Rufschädigung" fordert der Manager Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro und Schadenersatz für die entstanden Anwaltskosten in Höhe von ebenfalls 100.000 Euro.
Er könne absolut nicht verstehen, dass die Staatsanwaltschaft sich mit dem Fall befasse, sagte Esser in dem WamS-Interview weiter. "Ich halte es nach wie vor für richtig, dass man Vorstände erfolgsorientiert bezahlen soll, nach dem, was sie für Aktionäre und Mitarbeiter erarbeitet haben. Wer aber seine eigene sozialpolitische Anschauung mit den Mitteln staatsanwaltschaftlicher Verfolgung und Rufschädigung durchsetzen will, missbraucht das Monopol des Staates". (hob)