Staatsanwaltschaft will Jörg Tauss anklagen [Update]

Der unter Kinderporno-Verdacht stehende Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der wegen dem Gesetz zu Web-Sperren von der SPD zur Piratenpartei gewechselt ist, habe keinen dienstlichen Auftrag zu Recherchen über Kinderpornos gehabt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss anklagen. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte der Bild-Zeitung: "Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben." "Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat", bestätigte Rehring gegenüber dpa. Vor der Anklageerhebung werde der Immunitätsausschuss des Bundestages Einsicht in die Akten bekommen, weil das Parlament für eine Anklage erneut die Immunität des früheren SPD-Politikers aufheben müsste. Der Ausschuss hatte bereits im Frühjahr grünes Licht für Hausdurchsuchungen bei Tauss gegeben. Jörg Tauss selbst kündigte über Twitter eine Stellungnahme an; auf seiner Homepage kommentierte er zunächst lapidar: "Nichts Neues von der Staatsanwaltschaft ...".

[Update: Jan Mönikes, Rechtsanwalt von Jörg Tauss, teilte mittlerweile in einer Erklärung auf der Website des Bundestagsabgeordneten mit: "Die öffentliche Vorverurteilung von Jörg Tauss geht in eine nächste Runde. Als ob es die Diskussion um die problematische Öffentlichkeitsarbeit von Rüdiger Rehring und die anderer Staatsanwälte in anderen prominenten Verfahren in den vergangenen Monaten nicht gegeben hätte, macht der Oberstaatsanwalt zum Ende des Verfahrens genauso weiter, wie er es begonnen hat: Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, erklärt er heute bereits über die Bild-Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Jörg Tauss Anklage erheben wird. In der Sache selbst gibt es jedoch nichts substantiell Neues und auch nichts, was die Darstellung von Jörg Tauss widerlegt hätte."]

Der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft liege derzeit zur Stellungnahme bei Tauss' Anwalt, berichtet dpa. Die Ermittler ließen die Begründung des 56-Jährigen, er habe als Abgeordneter recherchiert, nicht gelten. Er habe "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. Der Abgeordnete hatte Kontakte zur Kinderporno-Szene eingeräumt, aber seine Unschuld beteuert: Er habe Recherchen zur Kinderporno-Szene durchgeführt. Tauss führte unter anderem an, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Insgesamt fand die Staatsanwaltschaft bei ihm Handy-Fotos und drei DVDs mit kinderpornografischen Inhalten.

Er wisse, dass die Staatsanwaltschaft bei ihm kinderpornographisches Material gefunden habe; die von den Ermittlern sichergestellten Datenträger habe er bei dem Versuch erhalten, Kontakt zu einem möglichen Kinderporno-Ring zu knüpfen, rechtfertigte sich Tauss im März nach Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung und seinen Büros. "Und natürlich hätte die von mir erhoffte Sprengung eines der immer wieder durch die Öffentlichkeit geisternden Kinderporno-Ringe meinem Bekanntheitsgrad nicht gerade geschadet", räumt Tauss ein, sagte aber auch: "Ich versichere Ihnen, kein Pädophiler zu sein." Man komme heute der kinderpornographischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbiete. Mit seinen Recherchen zur Kinderporno-Szene habe er auch die These belegen wollen, dass Kinderpornographie wieder häufiger über Handys, Telefonhotlines und die Post verbreitet werde. "Meine Recherche hat gezeigt, dass das Internet out ist", meinte der Bundestagsabgeordnete.

Tauss hatte sich früh als Kritiker von Forderungen einen Namen gemacht, das Internet mit Beschränkungen und Seiten-Sperrungen regulieren zu wollen. So trat er auch gegen das Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyens auf, mit Web-Sperren gegen Kinderpornos im Internet vorzugehen: Die Maßnahme sei unwirksam und nicht geeignet, Kinderpornographie zu bekämpfen. Tauss hat unter anderem auch Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu Web-Sperren eingelegt.

Tauss legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Parteiämter nieder und wechselte später von der SPD zur Piratenpartei, die dadurch zu ihrem ersten Mandat im Bundestag kam. Zur Bundestagswahl im September, zu der die Piratenpartei antritt, will Tauss allerdings nicht mehr kandidieren.

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(jk)