Kartellamt mahnt Deutsche Bahn für Datenmonopol ab

Das Bundeskartellamt rügt, die DB behindere den Wettbewerb durch Restriktionen bei Prognosedaten. Nur Ausgewählte dürfen sie nutzen.

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Doppelstockwaggons eines metronom-Zuges steht an einem Bahnsteig; der Fahrtzielanzeiger sagt "Göttingen"

Ein Zug des nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmens metronom hält im Bahnhof Alfeld (Leine)

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Die Deutsche Bahn (DB) hat sich eine Abmahnung des Bundeskartellamts eingefangen. Die Wettbewerbshüter werfen dem Berliner Konzern vor, mit "bestimmten Verhaltensweisen und Vertragsklauseln" gegenüber Mobilitätsplattformen seine Marktmacht zu missbrauchen. Für digitale Dienste dieser Art stelle die DB keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung. Gemeint sind Informationen über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel; sie seien essenziell für die Entwicklung innovativer Mobilitätsdienste.

Betroffene Plattformen wie die Metasuchmaschinen Omio, Skyscanner oder Swoodoo, Vergleichsdienste für Busse und Bahnen wie Trainline, Anbieter regionaler und netzübergreifender Reiseplan-Apps wie Trafi oder Reach Now sowie Konkurrenten wie Flix böten hauptsächlich Online-Lösungen für integrierte Routenplanung an, erläutert das Kartellamt. Für diese spiele "die Schiene eine wichtige Rolle", wenn es um Kombinationen von Bahnfahrten mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern geht.

Das Missbrauchsverfahren läuft bereits seit 2019. Die Behörde zeiht die DB für Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben gegenüber Reisenden, weitreichende Rabattverbote bis hin zu möglichen Diskriminierung bei der Provisionshöhe für den Fahrkartenvertrieb.

Nach bisherigen Ermittlungen der Kartellwächter nimmt die DB eine Doppelrolle ein: "Sie ist einerseits eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator." Die DB macht eigene verkehrsmittelübergreifende Angebote und vertreibt Fahrkarten für Dritte, darunter über 50 Verkehrsverbünde. Andererseits hat sie als mit Abstand führendes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in Angeboten Dritter zu kontrollieren.

Konkret wirft das Amt der DB etwa vor, ihren Vertragspartnern auf Suchmaschinen sowie in App-Stores und sozialen Netzwerken zu untersagen, mit ihrem vollen Sortiment inklusive "DB-spezifischer Begriffe" zu werben und ihr Angebot bekannt zu machen. Online-Partner seien beim Verkauf von Bahn-Tickets dazu verpflichtet, auf Rabattaktionen, Bonus- oder Cashback-Programme zu verzichten, "während die DB ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesem Mitteln bewirbt". Noch zu prüfen sei, ob Vertriebspartner überhaupt eine "entsprechende Provision" erhielten.

Bei den Prognosedaten monieren die Prüfer doppeltes Spiel, da die DB diese "sich selbst sowie wenigen ausgewählten Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen wie zum Beispiel Google" vorbehalte. Die Folgen der Wettbewerbsbehinderungen beträfen auch "deutlich kleinere und weniger bekannte Bahnen", für die Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein könnten, um ihre Reichweite zu erhöhen und Kunden zu gewinnen. Würden Reisende direkt oder indirekt immer zu Kanälen der DB gelenkt, verfestige sich deren Marktmacht.

Die DB und an dem Verfahren beteiligte Plattformbetreiber haben nun Gelegenheit, zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung zu nehmen. Kartellrechtliche Sanktionen könnten folgen. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, betonte: "Wir wollen nicht, dass ein einzelnes Unternehmen perspektivisch den Markt dominiert und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden." Die DB falle unter die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und habe besondere Pflichten gegenüber Dritten, darunter zur Herausgabe von Verkehrsdaten.

(ds)