Streit um Beschäftigten-Datenschutzgesetz

Klare Datenschutzregeln sollen die Rechte von Beschäftigten wahren. Doch der Weg dahin ist steinig, zeigt die Debatte im Beirat des Bundesarbeitsministeriums.

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(Bild: VideoFlow/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Die von der Bundesregierung geplante gesetzlichen Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes läuft nicht rund. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will noch im Sommer einen Vorschlag präsentieren. Doch in einem von ihm eingesetzten Expertengremium gibt es Misstöne, ein geplanter Bericht wird wohl nicht erscheinen.

Heil hatte den interdisziplinären Beirat 2020 eingesetzt, der sich Gedanken um die Ausgestaltung des Beschäftigtendatenschutzes machen sollte. Die Leitung des Beirats übernahm die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Das Gremium hat seine Vorstellungen im Januar 2022 in einem Kurzbericht veröffentlicht.

Dieser Kurzbericht gibt Orientierung, in welche Richtung es mit dem Beschäftigtendatenschutz gehen könnte, doch bleibt einiges vage. Der Beirat hatte zwischenzeitlich auch an einem mehrere hundert Seiten umfassenden Langbericht gearbeitet, doch dieser wird wohl nicht mehr veröffentlicht. Warum? Däubler-Gmelin will sich dazu nicht äußern: "Ich pflege über Innereien von Beiratsdiskussionen nicht Auskunft zu geben".

Das ehemalige Beiratsmitglied Tim Wybitul vertritt als Partner der Kanzlei Latham & Watkins vor Gerichten regelmäßig die Seite der Arbeitgeber oder verteidigt Unternehmen gegen von den Datenschutz-Behörden verhängte Bußgelder. Für ihn war entscheidend, dass Minderheitspositionen auch in den Bericht einfließen. "Ich kann nichts unterschreiben, was ich nicht später vor Gericht und vor meinen Mandanten gut vertreten kann", sagt Wybitul. Er hat den Beirat vergangenen Sommer verlassen.

Es steht der Vorwurf im Raum, Däubler-Gmelin habe im Langbericht keine Minderheitsvoten zulassen wollen. "Ich kann Ihnen versichern, dass das, was Sie gehört haben, nicht zutrifft, wie Sie der Fassung des veröffentlichten Kurzberichts entnehmen können, der an mehreren Stellen Mehrheits- und Minderheitsvoten kenntlich macht", teilt die ehemalige SPD-Bundesjustizministerin auf Nachfrage knapp mit. Der Kurzbericht enthält mehrfach Formulierungen wie "Die Mehrheit des Beirats ..." oder "Eine Minderheit des Beirats ...".

Dem Vernehmen nach haben Mitglieder des Beirats, die die Perspektive der Arbeitgeber vertraten, zu Beginn der gemeinsamen Arbeit zunächst für einen Konsens-Bericht plädiert – die Vorsitzende Däubler-Gmelin habe aber darauf bestanden, Minderheitsvoten zu berücksichtigen, um verschiedene Argumentationslinien besser nachvollziehen zu können. Offenbar war das Arbeitgeberlager von einem Konsens zu seinen Gunsten ausgegangen.

Als die Diskussion um den langen Abschlussbericht in den letzten Zügen war, wollten Arbeitgebervertreter einen relativ kurzen Abschnitt mit einer sehr langen schriftlichen Stellungnahme kommentieren – ohne aber selbst an der entscheidenden Sitzung persönlich teilzunehmen. Das soll die Vorsitzende abgelehnt haben. Weder sie, noch das Arbeitgeberlager lassen sich dazu näher ein. Doch dass es sich so wohl zugetragen hat, bestätigte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einer Videokonferenz. Kelber hatte sich zuletzt ebenfalls für einen besseren Beschäftigtendatenschutz starkgemacht.

Der Bericht wurde nicht mehr veröffentlicht. Dabei spielte sicherlich auch eine Rolle, dass pandemiebedingt nicht alle Sitzungen wie geplant in Präsenz stattfinden konnten, erklärt ein Beirats-Mitglied gegenüber heise online. So sei es zeitlich nicht mehr möglich gewesen, einen Langbericht abschließend zu diskutieren.

Das Bundesarbeitsministerium bezieht zu diesen Vorgängen keine Stellung. Es bestätigt jedoch, dass "nicht alle der ursprünglich in den Beirat berufenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über die gesamte Dauer der Beiratstätigkeit aktiv an den Beratungen teilnahmen". Offenbar bestand die Priorität darin, einen handlichen Kurzbericht zu veröffentlichen, der jetzt die weitere politische Diskussion unterstützen soll.

Der Langbericht hätte die parlamentarische Diskussion unterstützen können. Rückblickend sagt das ehemalige Beiratsmitglied Wybitul salomonisch: "Es war eine sehr kluge Idee des Bundesarbeitsministeriums, einen Beirat zu schaffen, der interdisziplinär und mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Lagern besetzt war." Mit Blick auf den kommenden Gesetzesentwurf bleibt er optimistisch: Fände man "rechtlich und praktisch belastbare Kompromisse", könne "ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vielleicht doch noch Wirklichkeit werden".

Die Chancen, den Gesetzesentwurf durch den Bundestag zu bekommen, lassen sich im Moment schwer bewerten. Denn der Kurzbericht des Beirats entspricht nicht den Erwartungen der Beiratsmitglieder auf Arbeitgeberseite.

Die Frage, wie weit ein neues Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz reichen soll, stand zu Beginn der Beiratsdiskussionen. Während die Arbeitgeberseite die aktuelle Rechtslage konsolidieren und keine neuen Regeln schaffen wollte, drängten Arbeitnehmervertreter auf neue Regelungen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat inzwischen einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der federführend von Beiratsmitglied Peter Wedde erarbeitet wurde.

Von Anfang an habe der Beirat vor allem über politische Positionen diskutiert, berichtet Wybitul. Er hätte es vorgezogen, sich der Materie aus Perspektive des geltenden Rechts zu nähern und die Logik der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf das Arbeitsrecht abzubilden: "Verständliche Regelungen", die die DSGVO-Vorgaben anhand der konkreten Beschäftigungsverhältnisse nachzeichnen, wären "für alle, auch für die Richter, ein großer Mehrwert gewesen".

Auch zu einzelnen Punkten gab sehr unterschiedliche Positionen im Beirat. Etwa bei verdeckten Maßnahmen des Arbeitgebers wie heimliche Videoüberwachung oder die Auswertung von Log-Dateien. Einem pauschalen Verbot misst Wybitul etwa wenig Relevanz bei. Bei Kontrollen der Beschäftigten sei immer eine Abwägung zwischen deren Interessen und denen des Arbeitgebers nötig, das zeige auch die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Letztlich komme es hier auf einen verhältnismäßigen Interessenausgleich an.

Zu den umstrittenen Positionen gehörte außerdem der Umgang mit der von der DSGVO geforderten freiwilligen Einwilligung oder eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Die einzige Frage, in der sich alle Beiratsmitglieder einig zeigten, war die Notwendigkeit, die Datenschutz-Behörden personell zu verstärken. Wybitul: "Das ist ein No-Brainer." (vbr)