DGB will Überwachung von Beschäftigten in Ausnahmefällen erlauben

Der DGB als Interessenvertreter für Beschäftigte hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der einige Zukunftsfragen des Datenschutzes in den Blick nimmt.

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(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

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Von
  • Tim Gerber
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Experten sind sich schon lange einig, dass ein einziger Paragraf im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht ausreicht, um den Millionen von Beschäftigten hinreichenden Schutz vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten am Arbeitsplatz und im Verhältnis mit dem Arbeitgeber zu gewähren. So hat bereits die ständige Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz empfohlen.

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Das Begehren hat seinen Weg bei den Koalitionsverhandlungen bis hinein in den Vertrag der Ampel gefunden; "Wir schaffen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen", heißt es im Kapitel "Digitale Innovationen und digitale Infrastruktur" des Regierungspapiers vom 7. Dezember 2021.

Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) haben sich bereits verständigt, die Federführung bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes innerhalb der Bundesregierung gemeinsam zu übernehmen, teilte die Bundesregierung auf c’t-Anfrage mit. Bis die Ministerialverwaltungen einen Referentenentwurf ausgearbeitet und regierungsintern abgestimmt haben, können allerdings noch viele Monate ins Land gehen.