"Lex Netflix": Schweizer nicken Filmgesetz per Referendum ab

Nach einer Ehrenrunde über eine Volksbefragung kann in der Schweiz das neue Film- und Fernsehgesetz in Kraft treten, das Streamingdienste in die Pflicht nimmt.

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(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich

In einer Volksabstimmung haben die Schweizer am Sonntag ein neues Gesetz zur Gleichstellung von ausländischen Fernsehsendern und Streamingdiensten bestätigt. Das im Herbst vom Parlament verabschiedete Gesetz wird auch "Lex Netflix" genannt, weil es unter anderem dazu dient, Netflix an den Kosten der Schweizer Filmförderung zu beteiligen. Darüber hinaus führt es Quoten für europäische Produktionen auch für Streamingdienste ein.

Beide Kammern des Schweizer Parlaments hatten das neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur nach längeren Debatten im September 2021 verabschiedet. Die Jugendorganisationen von FDP, GLP und SVP hatten dagegen erfolgreich ein Referendum organisiert, über das die Schweizer Wahlbevölkerung am Sonntag abgestimmt hat. Dabei stimmte eine deutliche Mehrheit von 58 Prozent für das Gesetz.

Schweizer Sender sind verpflichtet, vier Prozent ihres Umsatzes in eine Schweizer Produktion oder die Filmförderung zu investieren. Mit der Gesetzesnovelle gilt dies nun auch für ausländische Sender und Streamingdienste. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Eine Mindestquote für Schweizer Inhalte sieht das Gesetz nicht vor.

Für die Regierung schließt die Änderung des Gesetzes eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist. Sie beseitige die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten, stärke das einheimische Filmschaffen und trage zur kulturellen Vielfalt des immer wichtigeren digitalen Angebots bei. Auch war das Argument zu hören, dass globale Streamingplattfomen keine Arbeitsplätze oder Wertschöpfung in der Schweiz schaffen, aber viele Millionen mitnehmen.

Kritiker hingegen bezeichneten das Filmgesetz als krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die Quote für europäische Inhalte sei kontraproduktiv. Streaminganbieter müssten in Inhalte investieren, die Nutzerinnen und Nutzer gar nicht sehen wollten. Schließlich sei vor allem zu befürchten, dass die Abonnements für Streamingdienste wegen der Investitionspflicht teurer würden.

In der EU gilt für Streamingdienste eine Quote von 30 Prozent europäischer Inhalte. Während einige EU-Länder keine Investitionsverpflichtung oder Abgaben kennen, ist das in anderen EU-Staaten bereits üblich. Hier liegt die finanzielle Messlatte teils noch deutlich höher als in der Schweiz – etwa in Italien, wo es eine Investitionspflicht für europäische Kinofilme in Höhe von 20 Prozent und in Frankreich bis zu 26 Prozent (plus 2 Prozent Abgabe) gibt.

In Deutschland gibt es eine direkte Abgabe an die Filmförderung in Höhe von 2,5 Prozent. Doch Ende 2021 forderte eine breite Allianz in der Filmwirtschaft sowie Ver.di und die Fernseh- bzw. Filmakademien von der Bundesregierung unter anderem eine Investitionsverpflichtung von 25 Prozent für global agierende Streamingdienste.

(vbr)