Von Apple lange verboten: Netflix integriert Account-Link

iOS-Apps wie Netflix dürfen erstmals einen externen Link einbauen, der Nutzern Käufe im Web ermöglicht – nach einem Apple-Warnhinweis.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Netflix

(Bild: XanderSt/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Netflix hat einen Link in die iOS-App integriert, die das Abschließen eines Abonnements im Web erlaubt – ohne Apple daran zu beteiligen. Der Streaming-Dienst ist damit der wohl erste und prominenteste App-Anbieter, der von der neuen Möglichkeit Gebrauch macht. Um eine Untersuchung der japanischen Handelskommission JTFC aus der Welt zu räumen, erlaubt Apple sogenannten Reader-Apps inzwischen nämlich das Setzen eines Links zur Account-Verwaltung. Unter diese App-Kategorie fallen etwa Streaming-Dienste ebenso wie Zeitungen und Magazine.

Obacht, ein Link: Diesen langen Apple-Warnhinweis müssen Apps einblenden.

Solche externen Links auf Kaufmöglichkeiten sind alle anderen iPhone-Apps weiterhin strikt untersagt, weil dadurch Apples Provision umgangen werden kann, die auf den Verkauf aller digitalen Inhalte in Apps anfällt.

Apple verbietet nicht nur das Setzen eines Links in Apps, sondern auch den Verweis auf externe Kaufmöglichkeiten in der App. Netflix griff deshalb zu dem Trick, eine Telefon-Hotline anzubieten, die verwirrten Nutzern bei einem Anruf erklärte, wie man sich im Browser einen Account anlegt und ein Abo abschließt. Erst mit den so angelegten Zugangsdaten ließ sich dann die App nutzen. In Version 14.38.0 der Netflix-App wurde der Einloggen-Button nun durch den Link zur Web-Anmeldung ersetzt.

Für das Setzen eines externen Links müssen Apps eine spezielle Berechtigung (Entitlement) bei Apple beantragen sowie einer Reihe an Vorgaben nachkommen. Dazu gehört etwa, dass der Link sich im Standard-Browser von iOS öffnen muss und nicht etwa in einer in die App integrierten Browser-Ansicht. Die App muss außerdem einen von Apple vorgegebenen Warnhinweis einblenden, sobald der Link angetippt wird. "Sie sind im Begriff, die App zu verlassen und eine externe Website aufzurufen. Die Abwicklung von Geschäften erfolgt in diesem Fall nicht mehr mit Apple", lautet der Text.

Auf Druck von Regulierungsbehörden bereitet Apple auch eine Schnittstelle zur Integration von externen Kaufmöglichkeiten vor. In-App-Käufe müssen bislang über Apples Bezahlschnittstelle abgerechnet werden, darüber wird automatisch die bis zu 30 Prozent reichende Provision einbehalten. Gesetzesvorhaben wie der Digital Markets Act der EU und der Open App Markets Act in den USA wollen solche Vorgaben zur Verwendung der Bezahlschnittstelle des Plattformbetreibers für unzulässig erklären.

  • Welche weitreichenden Änderungen der Digital Markets Act für iPhones und Apple in Europa vorsieht, lesen Sie in Mac & i-Heft 3/2022, das ab dem 2. Juni erhältlich ist.

(lbe)