Bundesregierung will Lkw-Maut anheben

Zum 1. Januar 2023 soll die Maut für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen teurer werden. Eine Differenzierung nach CO₂-Ausstoß soll später folgen.

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(Bild: Juergen Faelchle / Shutterstock.com)

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Die Lkw-Maut soll Anfang 2023 teurer werden. Die Bundesregierung hat dazu nun eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Dadurch sollen die Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 im Durchschnitt rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Voriges Jahr gingen 7,6 Milliarden Euro durch die Lkw-Maut ein.

Die Lkw-Maut wird wegen EU-Vorgaben und eines neuen Wegekostengutachtens erhöht, erläutert die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf (PDF). Nach der Eurovignetten-Richtlinie müsse sich die Lkw-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben der tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit 2022 mitberechnet werden dürfen.

"Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt und in der Regel für eine fünfjährige Kalkulationsperiode bestimmt", teilte die Regierung weiter mit. Das neue Wegekostengutachten für Deutschland decke den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab und soll mit der Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2023 umgesetzt werden.

Die Lkw-Maut wurde 2005 eingeführt und gilt nun für alle Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die Bundesregierung erwartet für die kommenden fünf Jahren Einnahmen von insgesamt 41,5 Milliarden Euro. Mit dem Geld wird die Verkehrsinfrastruktur finanziert. Da die Lkw-Maut Unternehmen des Güterkraftverkehrs betrifft, schließt das Bundesverkehrsministerium nicht aus, dass die gestiegenen Transportkosten zu höheren Preisen für die transportierten Waren führen können.

Die Gesetzesanpassung, die noch den Bundestag passieren muss, enthält keine Differenzierung nach CO₂-Ausstoß. Eine solche würde einen längeren zeitlichen Vorlauf zur technischen und organisatorischen Umsetzung benötigen und soll daher mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt werden. Das soll laut Koalitionsvertrag im kommenden Jahr geschehen. Dann soll der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen werden.

2021 registrierte das Bundesamt für Güterverkehr 24,25 Milliarden km Fahrleistungen von Mautfahrzeugen aus dem Inland, 0,8 Prozent mehr als 2020. Fahrzeuge aus dem Ausland – davon die meisten aus Polen – absolvierten voriges Jahr 17,5 Milliarden km, 8,1 Prozent mehr als im Jahr davor.

Der "Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten" soll laut Gesetzentwurf beispielsweise für einen Lkw mit einem Gesamtgewicht von 7,5 bis 12 Tonnen 0,067 Euro je km betragen. Lkw mit mehr als 18 Tonnen müssen 0,155 Euro pro km bezahlen. Hinzu kommt ein Mautteilsatz für Luftverschmutzungskosten, der beispielsweise für Lkw mit 7,5 bis 12 Tonnen pro Kilometer und je nach Emissionsklasse 0,015 bis 0,114 Euro beträgt, für 18-Tonner mit vier Achsen oder mehr werden zwischen 0,23 und 0,187 Euro pro Kilometer fällig.

(anw)