Bundesregierung: Gesetze sollen rein elektronisch verkündet werden

Der Plan stammt schon aus 2018, jetzt hat ihn das Bundeskabinett auf den Weg gebracht: Gesetze und Rechtsverordnungen werden bald im Internet ausgegeben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 48 Kommentare lesen

(Bild: Maksim Kabakou/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Gesetze und Rechtsverordnungen sollen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet werden, sondern rein elektronisch im Internet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur "Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens" hat das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht. Von Anfang 2023 an soll demnach das elektronisch ausgegebene BGBl die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen.

In Kraft treten können Gesetze und Verordnungen derzeit nur, wenn sie im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet werden, wie es ist im Grundgesetz vorgegeben ist. Damit macht der zur Kölner Mediengruppe DuMont gehörende Bundesanzeiger-Verlag sein Geschäft.

Das soll sich nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Online-Plattform vor. Dort werde ein PDF-Dokument eingestellt wird, das vom Nutzer heruntergeladen werden könne, erläutert die Bundesregierung. Dieses Verfahren beschleunige den Ausgabeprozess, verbessere den Zugang zu den amtlichen Inhalten und schone Ressourcen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte: "Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden."

Bei dem bereits auf der Webseite www.bgbl.de verfügbaren BGBl handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt – etwa ein Kopieren, Ausdrucken und Speichern nicht möglich. Demgegenüber soll das elektronisch ausgegebene Gesetzblatt laut dem Justizministerium unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Es sei ohne Einschränkung nutz- und verwertbar.

Die Authentizität und Integrität der elektronischen Variante sollen "hohe technische Sicherheitsvorkehrungen" gewährleisten, unterstreicht das Ressort. Es sei etwa vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.

Die Initiative erfordert eine Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz. Einen entsprechenden Entwurf dafür soll das Bundesinnenministerium parallel vorlegen. Das Paket muss noch durch den Bundesrat und den Bundestag. Avisiert hatte das Vorhaben bereits 2018 die damalige Justizministerin Katharina Barley (SPD). Sie hatte aber schon damals zu bedenken gegeben, dass unter anderem erst der Vertrag mit DuMont gekündigt werden müsse, und für den Start der E-Verkündung Anfang 2022 angepeilt.

(axk)