Bundesrat sattelt beim Recht auf "schnelles" Internet nicht drauf

Die Länder haben die Verordnung für den neuen Universaldienst unverändert angenommen. 2023 soll die Mindestdownloadrate aber von 10 auf 15 MBit/s erhöht werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 121 Kommentare lesen

Auf der Alm, da gibt's koa Netz.

(Bild: ThomBal/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Der Bundesrat hat dem heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) am Freitag ohne Änderungen zugestimmt. Die Mindestbandbreite für den Download für den vom Bundestag im Telekommunikationsgesetz (TKG) im vergangenen Jahr verankerten Anspruch auf "schnelles" Internet beträgt demnach künftig 10 MBit/s. Beim Upload müssen mindestens 1,7 MBit/s garantiert werden.

Die Ausschüsse für Verkehr, Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft hatten die Vorgaben der Regulierungsbehörde zu den Bandbreiten im Download und Upload im Vorfeld als zu niedrig kritisiert: Sie erfüllten nicht die heutigen Anforderungen. So verringere sich bei Parallelnutzung in Mehrpersonenhaushalten die Bandbreite für die einzelnen Nutzer im Haushalt. Die Ausschüsse fordern daher – mit teils unterschiedlich hohen Werten – die Vorgaben zu erhöhen.

Die Verkehrspolitiker der Länder drängten etwa auf eine Downloadrate von mindestens 30,8 MBit/s, den Upload wollten sie auf 5,2 MBit/s aufbohren. Der Wirtschaftsausschuss machte zudem eine "Hilfsempfehlung", wonach die TKMV bei 15,4 MBit/s im Download und 2,6 MBit/s beim Upload landen sollte. Im Plenum des Bundesrats fanden alle Änderungsanträge aus den Fachgremien aber keine Mehrheit.

In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, die Telekommunikationsmindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Er moniert, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürger an "schnelles Internet" nicht gerecht werde.

Die Bundesregierung sichert den Ländern in einer ergänzenden Erklärung zu, die Mindestrate beim Download von 10 auf 15 MBit/s anzuheben. Dies soll 2023 mit der geplanten ersten Evaluierung und Überarbeitung der TKMV erfolgen. Daniela Kluckert (FDP), parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, kündigte noch für dieses Jahr auch ein Gutachten zur Verordnungsreform an.

Netzbetreiber kritisieren den neuen Rechtsanspruch und warnen davor, Baufirmen mit der Verlegung von Leitungen zu entlegenen Häusern zu beauftragen. Dadurch würden die ohnehin knappen Baukapazitäten für den allgemeinen Glasfaserausbau fehlen. Der Branchenverband VATM hatte zuvor darauf verwiesen, dass eine Vervielfachung der Antragsteller durch höhere Mindestbandbreiten "nicht zu bewältigen wäre".

"Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Sekunde aufgegeben hat, war überfällig. Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar", begrüßt der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) die Entscheidung. Es sei wünschenswert, dass für die Grundversorgung "alle, auch mobile Anschlusstechnologien zugelassen werden", betont der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas).

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Auch Digitalminister Volker Wissing (FDP) hatte sich gegen höhere Bandbreiten ausgesprochen. Wenn die Politik sich jetzt daran mache, ein hohes "Mindestangebot" auszubauen, werde es mit der Vollversorgung mit Glasfaser bis 2030 nichts mehr, gab der Minister zu bedenken. Neben dem Tiefbaudilemma wollten die Telekommunikationsfirmen den Staat nicht als Mitbewerber. Jutta Gurkmann, Vorständin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte eine Nachbesserung des Regierungsentwurfs aus Verbrauchersicht dagegen als unerlässlich bezeichnet.

Mit dem Plazet des Bundesrats kann die TKMV nun rückwirkend zum 1. Juni in Kraft treten. Prinzipiell könnte die Bundesnetzagentur damit ausnahmsweise auch eine niedrigere Bandbreite und eine schlechtere Latenz zulassen. Zu satellitengestützten Internetdiensten gibt es bereits eine Sonderbestimmung: Im Normalfall könne die maximal zulässige Latenz nur von erdnahen Satelliten erreicht werden. In Ausnahmefällen sei aus Verhältnismäßigkeitsgründen aber auch ein Rückgriff auf andere Satellitentechnologien mit höherer Latenzzeit möglich.

(vbr)