Neuer Universaldienst: Kritik am "lahmstmöglichen Internet" für alle

Die Opposition moniert, die Ampel-Koalition und der Bundesrat hätten das "Recht auf schnelles Internet" ad absurdum geführt. Netzbetreiber sind erleichtert.

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(Bild: ThomBal/Shutterstock.com)

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Aus der Opposition hagelt es Protest an der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV), für die der Bundesrat am Freitag den Weg freigemacht hat. "Nun kommt das 'lahme Internet' für alle in der schlechtest möglichen Variante", beklagt die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg. Was Bund und Länder beschlossen haben, sei "nicht nur peinlich, sondern im Jahr drei der Pandemie inakzeptabel".

Die Bundesregierung hat in der TKMV mit Zustimmung des Digitalausschusses des Bundestags und der Länderkammer als Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung eine Bandbreite von 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden festgelegt. Dieser erweiterte Universaldienst sei nur auf Single-Haushalte ausgerichtet", rügt Domscheit Berg. "Ausgerechnet die viel gebeutelten Familien hat man einfach vergessen." Bei den Mindestraten seien keine parallelen Videokonferenzen für Arbeit oder Schule möglich.

Selbst dieses "lahmstmögliche Internet" komme keineswegs kurzfristig zu den Offlinern, kritisiert die Linke. Von der Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zur Bereitstellung der Mindestinternetbandbreite seien planmäßig bis zu 14 Monate vorgesehen. Es könne jedoch noch viel länger dauern, da für die Bearbeitung der nun mindestens 300.000 anspruchsberechtigten Haushalte kein zusätzliches Personal bei der BNetzA vorgesehen sei. Ob das Mindestinternet bezahlbar sein werde, bleibe ebenfalls offen.

Das von der großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode in Grundzügen beschlossene "Recht auf schnelles Internet" werde mit der TKMV "ad absurdum geführt", wetterte der Digitalexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl. Die Union habe vergeblich beantragt, "die Mindestbandbreiten maßvoll auf 20 MBit/s im Download und 3,4 MBit/s im Upload anzuheben".

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Die Bundesregierung sicherte den Ländern in einer Protokollerklärung zu, die Mindestrate beim Download 2023 von 10 auf 15 MBit/s anzuheben. Digitalminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem reinen "Sicherheitsnetz", um eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" zu gewährleisten.

"Wir begrüßen die Einigung im Bundesrat auf die von der BNetzA ermittelten und auf mehrere Gutachten gestützten Mindestanforderungen eines Versorgungsanspruchs mit Telekommunikationsdiensten", erklärte dagegen der Branchenverband VATM. "Unser Ziel ist es, gerade für die am schlechtesten versorgten Haushalte in Deutschland nicht für ein paar mehr Megabit zu sorgen, sondern möglichst schnell auf Gigabit aufzurüsten." Der IT-Verband Bitkom monierte, dass der Einsatz geostationärer Satellitenkommunikation für die Internet-Grundversorgung ausgeschlossen werde. In der Begründung der TKMV findet sich dazu aber eine Sonderregelung.

(tiw)