Kartellrecht: EU-Gericht kippt Milliardenstrafe fĂĽr Apple-Zulieferer Qualcomm
Die EU-Kommission hatte Qualcomm den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei LTE-Chipsätzen vorgeworfen. Die Richter fanden aber Verfahrensfehler.
(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)
Neue juristische Schlappe für die EU-Kommission in einem milliardenschweren Kartellstreit: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Beschluss der Brüsseler Regierungsinstitution von 2018, dem US-Chiphersteller Qualcomm wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln eine Strafe in Höhe von 997 Millionen Euro aufzubürden, aufgrund mehrerer Verfahrensfehler insgesamt für nichtig erklärt. Der Apple-Zulieferer muss demnach die Buße vorerst nicht zahlen.
EU-Kommission monierte Marktmissbrauch
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte es in dem Fall als erwiesen angesehen, dass Qualcomm Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt habe, damit der iPhone-Hersteller nicht bei Konkurrenten wie Intel kauft. Herausforderer seien dadurch in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Diese sorgen in vielen Smartphones und Tablets für die Funkverbindung.
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Qualcomm gilt als weltgrößter Anbieter solcher Chipsätze. Laut der Kommission verpflichtete sich das Unternehmen 2011 in einer Vereinbarung mit Apple, "erhebliche Zahlungen" dafür zu leisten, dass der Produzent in seinen iPhones und iPads ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. 2013 sei die Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert worden. Das entsprechende Verhalten sei dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gleichgekommen.
Das EuG begründet sein am Dienstag verkündetes Urteil in der Rechtssache T-235/18 damit, dass die ausgemachten Mängel die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Ferner sei die Analyse der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen nicht korrekt erfolgt.
Nicht alle Umstände berücksichtigt
Die Luxemburger Richter stellten unter anderem fest, dass sich der von Qualcomm angefochtene Beschluss allein auf den Markt für 4G-Chipsätze bezog. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte habe sich aber auch einen Missbrauch im Bereich UMTS (3G) erstreckt. Da sich eine solche Änderung auf die Relevanz der Daten auswirkte, auf die sich die wirtschaftliche Analyse zur Verteidigung von Qualcomm stützte, hätte die Kommission dem beschuldigten Unternehmen Gelegenheit geben müssen, dazu gehört zu werden und gegebenenfalls zu reagieren.
Die Brüsseler Exekutivinstanz habe zudem in ihrer Marktbetrachtung "nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt", moniert das EuG. So habe Apple für den überwiegenden Teil des eigenen Bedarfs im relevanten Zeitraum, der vor allem iPhones betroffen habe, gar "keine technische Alternative zu den LTE-Chipsätzen von Qualcomm" gehabt. Die Einschätzung der Kommission sei daher rechtswidrig.
Der übrig bleibende Verweis auf die potenziell verringerten Anreize für Apple, sich für 4G-Chips für iPads an Wettbewerber von Qualcomm zu wenden, genügt den Richtern zufolge ferner nicht, "um die Wettbewerbswidrigkeit dieser Zahlungen für den gesamten Bedarf" des Konzerns aus Cupertino nachzuweisen. Eine solche begrenzte Analyse könne die fehlende Berücksichtigung aller relevanten tatsächlichen Umstände im Rahmen des allgemeinen, prinzipiell auch nicht hieb- und stichfesten Nachweises der Kommission "nicht heilen".
Zweite Schlappe fĂĽr BrĂĽssel
Weiter weist das Gericht darauf hin, dass die Kartellwächter verpflichtet seien, "den genauen Inhalt jeder Unterredung, die zur Sammlung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung erfolgt ist, in der von ihr gewählten Form aufzuzeichnen". Im vorliegenden Fall sei die Kommission dieser Auflage etwa beim Abhalten von Sitzungen und Telefonkonferenzen mit Dritten "nicht in vollem Umfang nachgekommen".
Die Brüsseler Regierungseinrichtung kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Jüngst hatte das EuG auch die von Kommission 2009 gegen Intel verhängte Kartellstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro aufgehoben. Hier geht es um Rabatte für Computerhersteller. In dieser Auseinandersetzung ist die Kommission Anfang April bereits in die Berufung gegangen.
(mho)