Telemedizin: Fragen und Antworten zur Krankschreibung nach Online-Arztgespräch

Aufgrund erhöhter Infektionszahlen ist der Bedarf an Krankschreibungen nach einer telemedizinischen Behandlung stark gestiegen. Im FAQ klären wir Fragen dazu.

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Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

(Bild: Shutterstock)

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Inhaltsverzeichnis

Durch die Corona-Pandemie hat die Online-Krankschreibung deutlich an Beliebtheit gewonnen. Viele Menschen aber haben Fragen, wie sie sich online oder nach einem Telefonat mit dem Arzt krankschreiben lassen können. In diesem Artikel geben wir Antworten auf Fragen rund um die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Diese FAQ wird laufend aktualisiert, da es immer wieder Neuerungen gibt.

Die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots im Mai 2018 hat die Nutzung telemedizinischer Angebote maßgeblich beschleunigt und damit auch den Weg für die Krankschreibung aus der Ferne geebnet. Weitere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – dem "obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte" – folgten.

Demnach ist seit Oktober 2020 die Online-Krankschreibung möglich. Wer bereits persönlichen Kontakt zu seinem Arzt hatte, konnte auch nach einer Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erhalten. Seit dem 19. November 2021 können sich Versicherte nach einem Beschluss des G-BA auch ohne vorherigen Erstkontakt mit dem Arzt online per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Zuvor war dies nur in Ausnahmefällen möglich. Vertragsärzte können so 30 Prozent ihrer Leistungen als Videosprechstunde abrechnen. Keine Obergrenze gibt es bei Videosprechstunden, die während des ambulanten Notfalldienstes durchgeführt werden.

Nach einer Video-Untersuchung kann der Arzt oder die Ärztin online eine Krankschreibung ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die eine Untersuchung über eine Videosprechstunde zulässt. Bei schlimmeren Beschwerden – wie etwa sehr starken stechenden Kopfschmerzen über einen längeren Zeitraum – sollten Sie direkt einen Arzt aufsuchen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach einem Chat oder einer Online-Befragung ist nicht möglich. Eigentlich ist es auch nach einem Telefonat nicht möglich, eine AU zu erhalten. Seit dem 4. August 2022 hat der G-BA jedoch die telefonische Krankschreibung bei "leichten Atemwegserkrankungen" wieder ermöglicht – aufgrund steigender Coronazahlen. Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung ist inzwischen auf den 31. März 2023 befristet.

Wer sich online krankschreiben lassen will, kann sich einen Termin bei einem Hausarzt geben lassen. Möglicherweise ist auch der eigene Hausarzt in der Lage, Videosprechstunden durchzuführen. Dieser benötigt für die Untersuchung einen beispielsweise vom TÜV oder der Datenschutz Cert GmbH zertifizierten Videodienstanbieter. Bei gesetzlich Versicherten übermittelt der Arzt die Krankschreibung im Idealfall direkt an die Krankenkasse – dazu sind niedergelassene Ärzte verpflichtet. Andernfalls ist es wie bei privat Versicherten, die nach der Videosprechstunde oder dem Telefonat eine herkömmliche Krankschreibung erhalten.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Dienst einer auf Online-Behandlungen spezialisierten App oder Website zu nutzen, bei der ebenfalls Krankschreibungen ausgestellt werden. Meist haben Sie vorab die Möglichkeit, im Rahmen eines Fragebogens einen Grund für Ihre Arztkonsultation anzugeben. Je nachdem, welchen Grund Sie angeben, können Sie an einen entsprechenden Spezialisten weitergeleitet werden.

Bei bestimmten Symptomen, etwa extrem starken Schmerzen, bekommen Sie keinen Termin. Ein getesteter Anbieter gibt in diesem Fall folgende Rückmeldung: "Sie geben sehr starke Schmerzen an. Wir schätzen die Beschwerden daher so ein, dass eine unmittelbare Vorstellung bei einem niedergelassenen Arzt/Ärztin in Ihrer Nähe notwendig ist. Eine Behandlung über unseren Dienst ist nicht möglich."

Außerdem kann es sein, dass Sie – in Abhängigkeit vom Behandlungsgrund – vorab ein Bild von Ihrem Ausschlag, Ihrem dicken Hals oder Ihrer Wunde absenden müssen. Sofern nichts gegen eine Fernbehandlung spricht, bekommen Sie anschließend einen Termin.
Nach einem Gespräch mit dem Arzt und einer Untersuchung erhalten Sie dann – sofern die Erkrankung erfolgreich festgestellt wurde – die Krankschreibung über ein dafür zugelassenes Programm. Die Übermittlung einer Krankschreibung über Whatsapp ist beispielsweise nicht zulässig.

Nein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht zwingend eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, allerdings sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) mehr als 80 Prozent der Ärzte in der Lage, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzliche Versicherte auszustellen. Der Unterschied zwischen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, dass die elektronische Variante als Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Diese Form der Übermittlung ist für Ärzte bei gesetzlich Versicherten seit Oktober 2021 verpflichtend, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Allerdings sind laut dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) keine Sanktionen gegen Ärzte geplant, die die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht elektronisch über den KIM-Dienst (Kommunikationsdienst im Medizinwesen) an die Krankenkasse übermitteln.

Seit Februar 2022 wurden gemäß dem Dashboard der nationalen Gesundheitsagentur, der Gematik GmbH, 62.266.767 eAUs (Stand 2. Januar 2023) an Krankenkassen versendet. Zum Vergleich: Jährlich werden laut GKV-Spitzenverband ungefähr 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Ab sofort soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei gesetzlich Versicherten durch die dafür vorgesehenen Systeme der Arbeitgeber bei den Krankenkassen angefragt und abgerufen werden. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann nicht mehr selbst bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Damit sollen die vier bisher für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Patienten und den Arzt selbst erstellten Ausdrucke nicht mehr notwendig sein. Die Beteiligten soll das entlasten, in der Praxis läuft das bisher allerdings nicht immer reibungslos. Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte nach einer Videosprechstunde mit ihrem digital dafür ausgerüsteten Arzt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

Sie können von jedem approbierten Arzt online krankgeschrieben werden, nicht nur von niedergelassenen Ärzten. In der Regel werden die Leistungen für die Arztkonsultation bei der Krankschreibung von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Informieren Sie sich am besten vor der Inanspruchnahme der Leistung, sonst könnte es beispielsweise sein, dass Sie als gesetzlich Versicherter die Leistung eines Privatarztes zahlen müssen.

Nach den Richtlinien des G-BA ist die online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtsgültig, allerdings kann der Arbeitgeber die AU bei berechtigten Zweifeln überprüfen und / oder ablehnen – wie bei der nach einem persönlichen Arztgespräch ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch.

Arbeitnehmer sind laut § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeldfortzahlungsgesetzes dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber "unverzüglich" mitzuteilen, dass und wie lange sie voraussichtlich krank sind. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden, wenn der Arbeitgeber das wünscht. Ab sofort sind gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Diese wird künftig von Arbeitgebern bei den Krankenkassen abgerufen. Dennoch empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorerst weiterhin beim Arbeitgeber einzureichen.

Der Markt der telemedizinischen Angebote wächst stetig, es haben sich einige europäische und ein großer Schweizer Anbieter etabliert. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, werfen Sie einen Blick auf die Liste der zertifizierten Videodienstanbieter für gesetzlich Versicherte sowie in die Datenschutzerklärung der jeweiligen App sollten Sie vor einer etwaigen Behandlung ebenfalls werfen.

Bei den meisten Anbietern können Sie vor der Behandlung in der App Ihre Krankenkasse hinterlegen. Achten Sie darauf, dass Sie sich bereits im Voraus über die Kosten erkundigen. Je nachdem, zu welcher Zeit Sie sich krankschreiben lassen wollen, sind die Kosten höher – etwa am Wochenende oder ab einer gewissen Uhrzeit. Wenn Sie eine Behandlung bei einem Privatarzt beanspruchen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Nach der geänderten Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA können Sie nach einem Erstkontakt mit einem Arzt bis zu drei Tage krankgeschrieben werden. Sofern Sie bereits bei einem Arzt persönlich vorstellig waren, kann dieser Ihnen eine Online-AU für bis zu sieben Tage ausstellen. Eine Folgekrankschreibung ist laut G-BA ebenfalls nur dann möglich, wenn der Patient zuvor "auf Grundlage einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung" krankgeschrieben wurde.

Update

Zahlen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ergänzt.

(mack)