Speicher nicht zu entschlüsseln: Ermittlungen gegen linksunten.indymedia beendet

2017 wurde das Internetportal verboten. Fünf Jahre später werden die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt.

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(Bild: Heiko Kueverling/Shutterstock.com)

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Ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zuge des Verbots der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia.org ist nach fünf Jahren eingestellt worden. Das hat die Antifa Freiburg online mitgeteilt, eine Anwältin der Betroffenen hat das unter anderem gegenüber der taz bestätigt. Die Einstellung erfolgte demnach bereits am 12. Juli. Für den Vorwurf habe die Staatsanwaltschaft keine Beweise finden können, die bei Razzien im Jahr 2017 beschlagnahmten Datenträger seien bis heute nicht zu entschlüsseln gewesen.

Die Internetplattform wurde 2009 gegründet, Sicherheitsbehörden galt sie als einflussreichstes Medium der linksextremen Szene in Deutschland – und als Forum für gewaltbereite Autonome. Im August 2017 wurde sie verboten. Die Seite laufe "nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider" und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Kennzeichen des Vereins wurde damals ebenfalls verboten. Ein Zusammenhang wurde auch mit gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg und der politischen Debatte darüber hergestellt.

Im Zusammenhang mit dem Verbot wurde Räumlichkeiten in Freiburg durchsucht, mehreren Betreibern wurde die Verbotsverfügung ausgehändigt. Bei dem Verbotsverfahren gegen die Plattform wandte die Sicherheitsbehörden einen Kniff an: Förmlich handelte es sich um ein Vereinsverbot – die Betreiber wurden von den Behörden als Verein eingestuft. Dagegen reichten mehrere Personen Klage ein, die Existenz des Vereins bestritten sie aber. Deswegen scheiterten sie 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen, denn zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt.

Trotz der nun bekannt gewordenen Einstellung des Ermittlungsverfahrens bleibt das Verbot der Plattform damit bestehen. Der Tageszeitung zufolge läuft gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch eine Verfassungsbeschwerde.

(mho)